Das Land hat im Bundesratsausschuss Verbraucherschutz mehrere Anträge zum digitalen Verbraucherschutz eingebracht.
„Das Thema Algorithmen spielen gerade beim digitalen Verbraucherschutz eine bedeutende Rolle. Deshalb freut es mich, dass gleich mehrere Drucksachen nun auch im Bundesrat behandelt werden, zu denen wir Anträge im letzten Bundesratsausschuss Verbraucherschutz eingebracht haben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Wir begrüßen grundsätzlich die Ansätze, die die EU-Kommission in dem von ihr vorgelegten Weißbuch Künstliche Intelligenz (Bundesrats-Drucksache 95/20) vorschlägt. Aus unserer Sicht sollten jedoch die sinnvollen Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission miteinfließen“, sagte Minister Hauk. Deshalb habe er in dem Antrag angeregt, das von der EU-Kommission vorgeschlagene grobe Raster ‚hochrisikoreich/wenig risikoreich‘ zum Schädigungspotenzial einer KI-Anwendung beziehungsweise eines Algorithmus durch ein fünfstufiges Prüfungsmodell wie von der Datenethikkommission vorgeschlagen zu ersetzen.
Einordnung und Regulierung
Dieses ermögliche eine zutreffendere Einordnung und gegebenenfalls zielführendere Regulierung solcher Anwendungen. „Außerdem haben wir zum Schutz der Verbraucher vorgeschlagen, sich für eine generelle Kennzeichnungspflicht für besonders kritische algorithmische Systeme einzusetzen, ohne unverhältnismäßigen regulatorischen und bürokratischen Aufwand für die Systembetreiber zu erzeugen“, erläuterte der Minister. Diese Vorschläge gingen Hand in Hand mit dem gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bayern eingebrachten Antrag zur Bundesrats-Drucksache 109/20, in der es ebenfalls um Algorithmen und Verbraucherschutz geht. „Unser gemeinsamer Antrag schlägt eine Brücke zwischen den beiden Drucksachen. Hier regen wir unter anderem an, dass die Bundesregierung das von der EU-Kommission vorgeschlagene europäische Gesetzgebungsverfahren für Algorithmen und Künstliche Intelligenz unterstützt und dabei auf die Umsetzung der Empfehlungen der Datenethikkommission hinwirkt“, sagte Peter Hauk.
Weitere Forderungen würden Transparenzanforderungen an algorithmische Systeme betreffen sowie die Vermeidung von Diskriminierungsrisiken für Verbraucher im Blick haben. „Außerdem regen wir in dem Antrag an, die digitale Souveränität der Verbraucher zum Beispiel. durch mögliche Datenmanagement- oder Datentreuhandsysteme zu stärken. Dieses Thema hatten wir auch im letzten Jahr auf die Verbraucherschutzministerkonferenz gebracht“, so Hauk.