Eine im Schuljahr 2018/19 durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass rund ein Viertel der Grundschulen keinen Schwimmunterricht anbieten konnte und es unterschiedliche Gründe für den Ausfall des Schwimmunterrichts gibt. Kultusministerin Susanne Eisenmann kündigte eine sorgfältige Analyse der Umfrageergebnisse an.
„Wenn es um die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler geht, wollen wir keine Mutmaßungen, sondern Fakten. Deswegen haben wir nun zum ersten Mal überhaupt eine landesweite Umfrage dazu durchgeführt, um herauszufinden, wie es um die Schwimmfähigkeit der Grundschülerinnen und Grundschüler bestellt ist“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann zur Umfrage zum Schwimmunterricht, die das Kultusministerium im Bildungsausschuss des Landtags vorgestellt hat. Die im Schuljahr 2018/19 durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass rund ein Viertel der Grundschulen – 24,2 Prozent – keinen Schwimmunterricht anbieten können. Drei Viertel der an der Umfrage teilnehmenden Schulen – 75,8 Prozent – haben im vergangenen Schuljahr hingegen Schwimmunterricht erteilt. Insgesamt haben 2.231 Grundschulen an der Umfrage teilgenommen, das entspricht einem Anteil von rund 95,4 Prozent.
Unterschiedliche Gründe für Ausfall des Schwimmunterrichts
Die in der Befragung angegebenen Gründe dafür, dass kein Schwimmunterricht angeboten werden kann, sind unterschiedlich. So gab ein Großteil der Schulen, die keinen Schwimmunterricht anbieten an, dass entweder kein Schwimmbad in der Nähe sei, beziehungsweise die Fahrtzeiten zum nächsten Schwimmbad zu lang seien. Als weitere Gründe für ausbleibenden Unterricht nannten die Schulen, dass qualifizierte Lehrkräfte fehlten oder sonstige Gründe, etwa die momentan laufende Sanierung des Schwimmbades oder die unzureichende Eignung eines Schwimmbads.
Ein wichtiger Befund der Umfrage ist ebenfalls, dass es je nach Region Unterschiede bei der Anzahl der Grundschulen gibt, die keinen Schwimmunterricht anbieten können. So erteilten im vergangenen Jahr 44 Prozent der Grundschulen im Regierungsbezirk Freiburg keinen Schwimmunterricht, wohingegen in Tübingen 17 Prozent der Grundschulen keinen Schwimmunterricht erteilten.
Ergebnisse der Umfrage werden sorgfältig analysiert
„Es ist auffällig, dass es große regionale Unterschiede gibt, was den Schwimmunterricht angeht und auch woran es liegt, dass kein Schwimmunterricht angeboten werden kann“, bewertet die Kultusministerin die Ergebnisse. Es sei erforderlich, die Ergebnisse nun sorgfältig zu analysieren. „Den Ursachen werden wir gemeinsam mit der kommunalen Seite auf den Grund gehen, denn die Bereitstellung von Schwimmbädern fällt in deren Aufgabenbereich“, kündigt die Kultusministerin Gespräche mit der kommunalen Seite an.
Sie betont, dass das Schwimmenlernen in der Verantwortung der Eltern liege. „In der Erziehungspartnerschaft ist es die Aufgabe der Eltern, Kindern das Schwimmen beizubringen. Die Schule ist dafür zuständig, Schwimmen zu üben. Beim Thema Schwimmenlernen sind also besonders die Eltern gefragt, denen zum Beispiel Schwimmvereine und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft vielfältige Angebote machen“, so Eisenmann.
Qualifizierung der Lehrkräfte für den Schwimmunterricht
An den Schulen, die im vergangenen Schuljahr Schwimmunterricht angeboten haben, erreichten rund 71,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule die angestrebte Schwimmfähigkeit. 76 Prozent des Schwimmunterrichts haben qualifizierte Lehrkräfte erteilt. Die jeweilige Qualifikation der Lehrkräfte hat gemäß den Ergebnissen neben der Entfernung der Schule zum Schwimmbad einen großen Einfluss auf die erreichte Schwimmfähigkeit.
So wurde die Schwimmfähigkeit am Ende der Grundschule von mehr Schülerinnen und Schülern erreicht, wenn die Schwimmgruppen von dafür qualifizierten Lehrkräften unterrichtet wurden. „Wir nehmen aus der Umfrage mit, dass die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für den Schwimmunterricht ein wichtiges Thema ist. Das neu eingerichtete Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung muss dieses nun verstärkt aufgreifen. Darauf werden wir achten“, erklärt Kultusministerin Eisenmann.
Schulleitungen und Lehrkräfte sollen sensibilisiert werden
Ein wichtiges Thema sei auch die entsprechende Sensibilisierung der Schulleitungen und Lehrkräfte für Qualifizierungsangebote, die bereits bestehen. Eisenmann betont: „Wir können die Nachfrage nach Fortbildungen zum Schwimmunterricht absolut decken: Jeder, der sich für den Schwimmunterricht fortbilden lassen möchte, kann auch an einer Fortbildung teilnehmen.“ Der Fokus auf eine größere Aufmerksamkeit für die Bedeutung des Schwimmens sei aber bereits gesetzt. „Wir haben deswegen bereits im vergangenen Jahr in der Ausbildung von neuen Grundschulleitungen einen Baustein eingebaut, der das Thema Sport und Bewegung für Kinder gesondert in den Blick nimmt. Diesen Baustein wird es auch in den kommenden Jahren weiter geben. Dabei wird auf die Bedeutung des Schwimmunterrichts noch einmal explizit hingewiesen“, so die Kultusministerin.
Die Erhebung des Kultusministeriums orientiert sich an den in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung beschriebenen Niveaustufen. Für das Ende der Grundschule ist dabei das Erreichen der dritten Niveaustufe, der sogenannten Basisstufe, anzustreben. Diese wird folgendermaßen definiert: beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung schwimmen. Der Wechsel der Schwimmart ist dabei erlaubt, das Wasser muss ohne Hilfsmittel selbständig verlassen werden können.