Das Land vergibt künftig 75 Studienplätze pro Jahr an Medizinstudierende, die sich verpflichten, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztinnen und Hausärzte auf dem Land zu arbeiten. Bewerbungen sind ab Montag, 26. April, möglich.
Ab Montag, 26. April 2021, können sich junge Menschen um einen Studienplatz als Landärztin/Landarzt bewerben. Baden-Württemberg vergibt künftig 75 Plätze pro Jahr an Medizinstudierende, die sich verpflichten, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztinnen und Hausärzte auf dem Land zu arbeiten.
Gesundheitsminister Manne Lucha sagte dazu anlässlich des Starts der Bewerberrunde: „Ich freue mich jetzt schon, dass ich zum Start des Wintersemesters 2021/2022 die ersten Medizinstudierenden begrüßen kann, die diesen Weg gehen. Wir brauchen auch in den kommenden Jahrzehnten gute Ärztinnen und Ärzte auf dem Land – dafür schaffen wir mit dem Landarztgesetz jetzt eine weitere wichtige Grundlage. Bei der Auswahl achten wir weniger auf die Noten und mehr auf die persönliche Eignung und Motivation der jungen Menschen für diesen Tätigkeitsbereich.“
Umsetzung der Landarztquote
Die Grundlage dafür hat Baden-Württemberg mit dem neuen Landarztgesetz geschaffen, das im Februar 2021 in Kraft getreten ist. Über diese Landarztquote werden Studienplätze an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem Bedarfsgebiet tätig zu sein.
Zuständig für die Umsetzung der Landarztquote und das Bewerbungsverfahren ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Es ist Anlaufstelle für alle Belange rund um die Landarztquote. Dazu zählt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Überwachung des Studiums und der Facharztausbildung, die Zuteilung der Ärztinnen und Ärzte zu den jeweiligen Bedarfsgebieten sowie die Aufsicht über die zehnjährige Tätigkeit als Landärztin oder Landarzt.
Regierungspräsident Wolfgang Reimer sieht das Regierungspräsidium Stuttgart für diese neuen Aufgaben bestens gewappnet: „Mit dem Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart und dem dazugehörigen Landesprüfungsamt für Medizin verfügt das Regierungspräsidium Stuttgart über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen, um die Umsetzung der Landarztquote bestens zu meistern.“
Bewerbungen sind ab 26. April möglich
Am 26. April 2021 wird die Bewerbungsplattform freigeschaltet. Bewerberinnen und Bewerber können sich bis zum 7. Mai um einen Medizin-Studienplatz bewerben.
Serviceportal Baden-Württemberg: Bewerbung auf die Landarztquote Baden-Württemberg abgeben
Pressemitteilung vom 11. April 2021: Start der Landarztquote rückt näher
Quelle:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit Regierungspräsidium Stuttgart