Landesverkehrsminister Winfried Hermann sagte am 9. März 2023 in Stuttgart: „Wir sind von der Ankündigung der DB völlig überrascht worden, schon in wenigen Wochen damit zu beginnen, wichtige Zulaufstrecken auf Stuttgart komplett zu sperren. Vollsperrung heißt maximale Störung des Schienenverkehrs. Das ist ein miserables Management des Projektes und der Kommunikation der Deutschen Bahn über die Fehler und die gravierenden Folgen. Die Sperrungen werden massive Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr, auf den Fern- und Güterverkehr und vor allem auf die Fahrgäste haben. Die Deutsche Bahn steht in der Verantwortung und in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Ersatzverkehre schnellstmöglich zu organisieren, um die Mobilität der Fahrgäste bestmöglich zu sichern. Selbstverständlich wird das Land alles tun, um diesen Prozess, der jetzt sofort in Gang kommen muss, zu begleiten. Dass die Kabel für die Digitalisierung des Schienenknotens Stuttgart verlegt werden müssen, steht außer Zweifel. Und dass in der Region Stuttgart der erste digitale Schienenknoten in Deutschland entsteht, unterstützen wir schon lange. Aber den Einbau der dazu notwendigen Technik hätte die Bahn deutlich früher planen und vor allem mit einer wesentlich längeren Vorlaufzeit bekannt geben müssen. Hier kam offenbar das zu kurz, was im Zentrum stehen muss: die Fahrgäste.“
Deutsche Bahn muss pünktliche Inbetriebnahme von Stuttgart 21 sicherstellen
Minister Winfried Hermann appellierte eindringlich an die Deutsche Bahn, ihre Zusage einzuhalten, den Tiefbahnhof „Stuttgart 21“ Ende 2025 in Betrieb zu nehmen. Es dürfe nicht sein, dass jetzt extreme Belastungen für die Fahrgäste vorgenommen werden und dann aus anderen Gründen die geplante Inbetriebnahme doch noch scheitert. Das Land bereite sich unter anderem durch neue Fahrpläne für ein deutlich besseres Angebot im regionalen Schienenverkehr darauf vor. „Weitere kostenträchtigen Verzögerungen bei Stuttgart 21 wären fatal,“ unterstrich der Minister. Er betonte, dass die DB die Folgekosten für die Aufgabenträger und die Betreiber sowie eine Kompensation für die unter den Sperrungen leidenden Fahrgäste übernehmen muss.