In Belgien wurden hohe Gehalte des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid in Sesamsaaten aus Indien festgestellt. Auch in Baden-Württemberg sind Produkte betroffen, die umgehend aus den Regalen genommen wurden.
Nachdem in Belgien hohe Gehalte des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid in Sesamsaaten aus Indien festgestellt und über das europäische Schnellwarnsystem RASFF kommuniziert wurden, sind in der Zwischenzeit europaweit zahlreiche Fälle dazugekommen. Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Stuttgart zeigen, dass Überschreitungen der Höchstgehalte auch in Baden-Württemberg vorkommen, teilte das Verbraucherministerium mit.
Effizientes Analysenverfahren entwickelt
Sofort nach dem Bekanntwerden der Problematik haben die Experten des CVUA Stuttgart sehr rasch ein effizientes Analysenverfahren entwickelt, mit dem sie Ethylenoxid und sein Abbauprodukt 2‑Chlorethanol in Sesam bestimmen können. Die Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker des Untersuchungsamts haben ihre hohe Kompetenz bei der Untersuchung dieser Rückstände eindrucksvoll bewiesen.
Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden beziehungsweise die Lebensmittelunternehmer selbst ergriffen die notwendigen Maßnahmen, um zu hoch belastete Ware umgehend aus dem Verkehr zu nehmen. Im Rahmen eines vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranlassten Sonderuntersuchungsprogramms wurden bisher 22 Sesamproben analysiert, die gezielt bei Großhändlern und Weiterverarbeitern entnommen wurden. Vierzehn Proben stammten dabei aus konventioneller, acht Proben aus ökologischer Erzeugung.
Ethylenoxid ist vollständig verboten
Bei fünf der konventionell erzeugten Proben war der Höchstgehalt überschritten. In allen Fällen wurde jedoch nicht Ethylenoxid selbst, sondern ausschließlich das Abbauprodukt 2‑Chlorethanol bestimmt. Diese Proben sind wegen der Überschreitung des Höchstgehalts in der Europäischen Union (EU) nicht verkehrsfähig. Darüber hinaus sind sie aufgrund der inzwischen vorliegenden toxikologischen Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) auch als nicht sicher zu beurteilen. Die Sesamproben wurden zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg zusätzlich auf über 750 weitere Pestizide untersucht. Auch hier stellte des CVUA Höchstgehaltsüberschreitungen fest.
Ethylenoxid ist ein Gas, das Bakterien und Pilze abtöten kann. Daher werden in einigen Ländern wie Indien Lebensmittel wie Sesam zur Entkeimung mit Ethylenoxid begast. In der EU ist Ethylenoxid als Pflanzenschutzmittel jedoch vollständig verboten, da es als krebserregend und mutagen gilt. Ethylenoxid ist eine sehr reaktive Verbindung. In behandelten oder verarbeiteten Lebensmitteln liegt es deshalb nur noch in geringer Menge als Ethylenoxid vor und hauptsächlich in Form seines Hauptabbauprodukts 2‑Chlorethanol, das ebenfalls gesundheitliche Risiken birgt. Der EU-Gesetzgeber hat für die beiden Substanzen in Sesam einen sogenannten Summenhöchstgehalt von 0,05 Mikrogramm pro Kilogramm festgesetzt.
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt: Detaillierter Bericht zum Sonderuntersuchungsprogramm