Der Weinbau prägt Baden-Württembergs einzigartige Kulturlandschaft und ist gleichzeitig ein großer Wirtschaftsfaktor im Land – mit insgesamt rund 16.500 Hektar Weinbaufläche in Baden. Wein ist ein Kulturgut, dessen Herstellung viel Kompetenz, Geschick und Erfahrung erfordert.
„Die Wetterextreme 2016 haben unseren Winzerinnen und Winzern sehr viel abverlangt. Die trockene Witterung der vergangenen Wochen lässt erfreulicherweise einen sehr guten Jahrgang heranreifen. Die Betriebe sowie die Weingenießerinnen und Weingenießer können sich daher auf beste Traubenqualitäten freuen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk bei der Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes am Kaiserstuhl in Vogtsburg-Burkheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald).
Politik für zukunftsfähigen Weinbau
Die Starkniederschläge Ende Mai und Anfang Juni hätten in vielen Landesteilen zu Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen geführt. Das Ministerium habe deshalb eine Unwetterhilfe Landwirtschaft auf den Weg gebracht, um Aufwuchs- und Ertragsschäden sowie sonstige Schäden ausgleichen zu können. Hierfür stünden bis zu 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Die Klimaextreme der jüngsten Zeit zeigen, dass die Risikovorsorge verbessert werden muss. Deshalb setzen wir uns als Landesregierung für die Schaffung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf betrieblicher Ebene ein“, so Hauk. Der Minister betonte, dass die landwirtschaftlichen Betriebe sich dem Markt stellen würden wie jedes andere Unternehmen – daher bräuchte es dringend die Rechte, sich für Krisenzeiten absichern zu können.
„Auch im Jahr 2016 musste die Population der Kirschessigfliege überwacht und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Unsere Fachleute in den Versuchs- und Forschungsanstalten unterstützen die Winzer und Obstbauern im Land mit Hochdruck. Dabei arbeiten sie eng mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten zusammen. Für Monitoring, Forschung und Versuchsdurchführung an den landwirtschaftlichen Landesanstalten – den Weinbauanstalten, dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum und der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim – hat das Land außerdem 225.000 Euro zur Verfügung gestellt“, erklärte Hauk.
Außerdem müssten die Rahmenbedingungen für Bio-Winzerinnen und -Winzer verbessert werden, so Hauk. „Durch den Wegfall der Phosphonate als Bekämpfungsverfahren im Bio-Weinbau bei der Zulassung auf EU-Ebene gegen die ‚Falschen Mehltaukrankheiten‘, haben die Betriebe ein zu großes Ertragsrisiko. Deshalb wird Baden-Württemberg zusammen mit Tschechien, Österreich und Luxemburg in dieser Frage in Brüssel aktiv werden. Es ist uns ein großes Anliegen, die Position der Weinbaubetriebe im internationalen Wettbewerb zu stärken und die gewachsene und bedeutende Kulturlandschaft Weinbau für unser Land und für unsere Betriebe zu erhalten“, erklärte der Landwirtschaftsminister.
Land fördert aktiv Strukturverbesserungen in der Weinwirtschaft
„Im Jahr 2008 haben wir das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Investitionsförderung im Weinbau in die Verarbeitung und Vermarktung sowie die Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. Bis heute wurden über dieses Programm etwa 75 Millionen Euro EU-Mittel an die Weinbaubetriebe im Land ausbezahlt“, betonte Hauk. Damit seien landesweit rund 5.000 Hektar Rebflächen modernisiert worden und sehr viele Winzergenossenschaften, Kellereien und Weingüter im Land hätten auf dieser Basis in die Verarbeitung und Vermarktung von Wein investiert, so der Minister. Das Programm sei ein Erfolgsmodell und ebenso wie die Rebflurneuordnung Basis für die Weiterentwicklung betrieblicher Strukturen. „Ich freue mich darüber, dass die Förderangebote im Lande rege genutzt werden und in den Weinbau investiert wird“, sagte Hauk.
Starker Weinbau braucht wirtschaftlich gut nutzbare Rebflächen
„Ich bin sehr zufrieden, dass wir heute hier in Burkheim eine besonders gelungene Rebflurneuordnung besichtigen können“, so der Minister. Das Flurneuordnungsverfahren hier in Burkheim zeige, dass die Rebflurneuordnung auch zu einer ökologischen Aufwertung des gesamten Areals geführt habe. Zurzeit seien landesweit 34 Rebflurneuordnungen in Durchführung und weitere 14 in Planung. Die Kosten für die Verfahren würden bis zu 80 Prozent vom Land bezuschusst, so Hauk.
„Seit 1. Januar 2016 gelten im Weinbau EU-weit neue Anbauregeln. Das Land Baden-Württemberg hat sich mit den Weinbauverbänden in Brüssel erfolgreich gegen die vollständige Liberalisierung des Rebenanbaus eingesetzt. Das neue System bietet Betrieben nun Gestaltungsspielraum durch gewisse Flexibilisierungen bei der Wiederbepflanzung und Chancen durch betriebliches Wachstum über die Verteilung von Neuanpflanzungsgenehmigungen“, erklärte der Minister. Im Rahmen der neuen Anbauregeln hätte baden-württembergische Weinbaubetriebe 53 Hektar Neuanpflanzungsgenehmigungen für das Jahr 2016 vom Bund erhalten. Dieser Zuwachs sei positiv, so Hauk.
Stärkere finanzielle Unterstützung des Steillagenweinbaus
Der Steillagenanbau sei arbeitsintensiv, betonte der Minister. „Der Erhalt unserer landschaftsprägenden Steillagen ist von großer Bedeutung, denn diese Rebanlagen sind ein Markenzeichen des Weinbaus in Baden-Württemberg. Die Steillagenförderung muss deshalb verbessert werden – gerade auf EU-Ebene besteht noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für den Steillagenweinbau zu verbessern und die Fördermaßnahmen auszubauen. Wir prüfen außerdem auf Landesebene, wie wir den Steillagenweinbau noch stärker unterstützen können“, sagte Hauk.
Abschließend dankte Minister Hauk allen Winzerinnen und Winzern und wünschte dem Badischen Weinbauverband sowie den Winzern eine gute Lese und einen hervorragenden Jahrgang 2016.
Weinbau in Baden-Württemberg
Mit insgesamt 28.000 Hektar Rebfläche prägt der Weinbau Baden-Württembergs einzigartige Kulturlandschaft und ist gleichzeitig ein großer Wirtschaftsfaktor.
Die wichtigsten Förderprogramme für den Weinbau im Land sind zum einen die Unterstützung Modernisierung von Rebanlagen mit hangneigungsabhängig gestaffelten Fördersätzen (7.000 Euro pro Hektar für Flachlagen, 12.000 bzw. 18.000 Euro pro Hektar für Steil- bzw. Steilstlagen sowie 32.000 Euro für Mauersteillagen und Handarbeitslagen) sowie zum anderen die Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung mit einem Fördersatz von bis zu 25 Prozent. Außerdem können Steilstlagen mit 900 Euro je Hektar und Jahr im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) gefördert werden
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Weinland Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Kulturlandschaften erhalten