Die Musik- und Jugendkunstschulen im Land dürfen ihren Betrieb unter Auflagen und schrittweise wieder aufnehmen.
Nicht nur die öffentlichen und privaten Schulen mussten in den vergangenen sieben Wochen geschlossen bleiben, sondern auch die 213 öffentlichen Musikschulen und knapp 40 Jugendkunstschulen im Land. Mit der eingeschränkten Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen startet von Mittwoch, 6. Mai 2020, an auch der eingeschränkte Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen in einem ersten Schritt.
Musik- und Jugendkunstschulen starten schrittweise
„Die Musik- und Jugendkunstschulen haben in den vergangenen Wochen durch den unermüdlichen Einsatz zahlreicher Künstlerinnen und Künstler viel geleistet, um die Schülerinnen und Schüler trotz der drastischen Einschränkungen über Online-Unterricht zu fördern und zu unterstützen. Doch auch das beste Video-Tutorial ist kein Ersatz für einen Musik- oder Kunstunterricht von Angesicht zu Angesicht. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir nun wieder echte Begegnungen zwischen Lehrkräften und Schülern ermöglichen können“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen wird in einer gemeinsamen Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums geregelt. Diese wird am Dienstag, 5. Mai, beschlossen und notverkündet und tritt dann am 6. Mai in Kraft.
In einem ersten Schritt können Musikschulen ab 6. Mai mit dem Unterricht in Musiktheorie und Komposition zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie mit Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten. Weiterhin ausgeschlossen ist der Unterricht an Blasinstrumenten oder Gesang, da hier aufgrund der erhöhten Abgabe verbrauchter Atemluft von einer erhöhten Infektionsgefahr durch Tröpfcheninfektion und Aerosole auszugehen ist. Jugendkunstschulen öffnen ebenso ab 6. Mai zunächst wieder für den Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelunterricht in den Sparten der Bildenden Kunst wie unter anderem Zeichnen, Malen, Graphik, Druck, Plastik, Modellieren, Bau, Fotografie sowie im Bereich der Medienkunst, im Bereich Theater und Darstellendes Spiel und im Tanz.
Hygieneschutz steht im Vordergrund
Voraussetzung für die Öffnung der Musik- und Jugendkunstschulen ist, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie Abstandsgebote gewahrt werden. So muss während der gesamten Unterrichtszeit unter anderem ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden. Des Weiteren müssen ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bestehen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen, auch alle Räume müssen mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden. Instrumente, Werkzeug und Geräte dürfen während des Unterrichts nicht durch die Lehrkräfte und Schüler gemeinsam genutzt werden.
„Wir vertrauen darauf, dass die Einrichtungen diese Vorgaben umsichtig und verantwortungsvoll umsetzen, zum Schutz der Mitarbeiter, der Kinder und Jugendlichen sowie den Familien zu Hause“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt hinzu: „Gesundheitsschutz ist wichtig, deshalb werden wir gemeinsam mit den Trägern für einen sicheren Unterricht sorgen. Doch genauso wichtig ist, es den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Kontinuität bei ihrer musikalischen und künstlerischen Bildung zu ermöglichen.“ Sofern sich das Infektionsgeschehen stabilisiert, sind weitere Schritte geplant. Dies betrifft insbesondere auch den Unterricht an Blasinstrumenten und Gesang an Musikschulen.