Durch die ausgezeichnete nationale und internationale Zusammenarbeit und den unnachgiebigen Fahndungsdruck konnten in den Niederlanden mehrere Personen im Zusammenhang mit Geldautomaten-Sprengungen festgenommen werden.
Der Staatsanwaltschaft Bamberg, dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und dem Bayerischen Landeskriminalamt ist ein gemeinsamer Schlag gegen eine Gruppe von Geldautomatensprengern aus den Niederlanden gelungen. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, bundesweit – darunter schwerpunktmäßig in Bayern und Baden-Württemberg – Geldautomatensprengungen verübt zu haben. Der Gruppe werden innerhalb der letzten 15 Monate über 50 Fälle bundesweit zugerechnet. Allein in Baden-Württemberg schlug die Gruppe im Zeitraum von November 2021 bis Dezember 2022 in mutmaßlich 17 Fällen zu. Sie erbeutete dabei rund 1,8 Millionen Euro Bargeld. Regelmäßig übersteigt der verursachte Schaden sogar die Beutesumme, der damit ebenfalls im Millionenbereich liegt. Bei einer gemeinsamen Polizeiaktion wurden am 30. Januar 2023 in den niederländischen Provinzen Utrecht und Limburg 16 Objekte durchsucht und neun Verdächtige festgenommen. Neben niederländischen Sicherheitskräften waren auch fünf Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vor Ort beteiligt.
Grenzübergreifende Zusammenarbeit
„Verbrecher machen nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb müssen wir, Hand in Hand mit unseren Nachbarn, grenzübergreifend zusammenarbeiten. Gerade die Bekämpfung international agierender, organisierter Banden erfordert eine enge länderübergreifende Zusammenarbeit. Der heutige Schlag gegen die Geldautomatensprenger ist ein beachtlicher Erfolg unserer national wie international guten Zusammenarbeit. Und auch hier gilt: Wir halten den Fahndungs- und Ermittlungsdruck hoch, wir bleiben hartnäckig am Ball!“, so der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 2. Februar 2023 in Stuttgart.
„Bereits seit einigen Jahren setzt Baden-Württemberg ganz gezielt und verstärkt auf eine länderübergreifende Zusammenarbeit – und ist dabei auch erfolgreich. Neben der bundesweiten Rahmeneinsatzkonzeption für Einsätze im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen bauen Baden-Württemberg und Bayern hier auf unsere besonders erfolgreichen Kooperationsvereinbarungen, die bereits seit mehreren Jahren zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls und zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum bestehen. Diese gute Zusammenarbeit werden wir konsequent auch in anderen Kriminalitätsbereichen fortsetzen. Mein Dank gilt allen an dieser Aktion beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“, sagt Innenminister Thomas Strobl.
Erst kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 2022, hatte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ulm eine Bande von Geldautomatensprengern verhaftet. Dabei handelt es sich um fünf Männer, die im dringenden Verdacht stehen, im Zeitraum zwischen 1. Juni 2022 und 12. Oktober 2022 vier Geldautomaten in Bankfilialen gesprengt zu haben.
Geldautomatenbetreiber müssen für mehr Sicherheit sorgen
Das Sprengen von Geldautomaten ist seit wenigen Jahren ein Kriminalitätsphänomen, das den „klassischen“ Banküberfall nahezu abgelöst hat. Geldautomaten sind rund um die Uhr zugänglich und teilweise mit hohen Bargeldsummen bestückt. Das macht sie vor allem in Kommunen mit Autobahn- und Grenznähe zu attraktiven Angriffszielen für skrupellose Kriminelle. Die Vorbereitungshandlungen gehen schnell und sind geräuscharm. Mit hochmotorisierten Fahrzeugen, die oft mit entwendeten Kennzeichen versehen sind, zeigen die Tätergruppierungen ein rigoroses Tat- und Fluchtverhalten. Die Polizei in Baden-Württemberg setzt viel daran, die Sprengung von Geldautomaten zu bekämpfen – wir halten den Druck hoch, wir lassen nicht locker. Die herbeigeführten Sprengstoffexplosionen verursachen nämlich nicht nur hohen Sachschaden, sie sind auch immer mit einer großen Gefahr für Unbeteiligte verbunden.
„Die Polizei Baden-Württemberg setzt alles daran, Geldautomatensprenger dingfest zu machen und fahndet mit Hochdruck nach ihnen. Die Täterinnen und Täter sprengen sich völlig rücksichtslos den Weg zum Geld frei, riskieren das Leben unbeteiligter Menschen und zerstören Gebäude. Unsere Nachbarländer verwenden erfolgreich Einfärbe- und Klebesysteme, um im Fall einer Sprengung Bargeld unbrauchbar zu machen. Geldautomatenbetreiber und -hersteller müssen hier nachziehen, auch bei uns in Deutschland für mehr Sicherheit sorgen – etwa durch den Einsatz von Vernebelungstechnik oder Einfärbe- und Klebesystemen. Sollte das auf freiwilliger Basis nicht geschehen, wird eine gesetzliche Pflicht der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen notwendig. Wir setzen derzeit darauf, dass die Wirtschaft das zu ihrem eigenen Schutz und Nutzen ohne staatlichen Zwang umsetzt“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.
Polizei steht im Austausch mit den Geldautomatenbetreiber
Die Polizei steht im intensiven Austausch mit den Betreibern der Geldautomaten. Eine rechtliche Verpflichtung der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen gibt es derzeit (noch) nicht. Ziel ist die flächendeckende Umsetzung der durch die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) empfohlenen und geeigneten Sicherungsmaßnahmen durch die Geldautomatenbetreiber, um weitere Sprengungen zu verhindern. Die Empfehlungen umfassen beispielsweise die Überwachung eines Geldautomaten mittels Einbruchmeldeanlagen und Videotechnik, der Anschluss an eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle oder die Polizei sowie die Nutzung zertifizierter Wertschutzschränke einer bestimmten Widerstandsklasse.
Die Anzahl der insgesamt erfassten Fälle der Sprengung von Geldausgabeautomaten ist im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 41,5 Prozent auf 24 Fälle gesunken. Gleichzeitig wurde mit 17 vollendeten Fällen ein vollendeter Fall mehr registriert. Der Entwendungsschaden ist im Jahr 2021 um rund 21,8 Prozent beziehungsweise 370.000 Euro angestiegen und liegt damit leicht unter dem Niveau des Jahres 2017. Für das Jahr 2022 zeichnet sich ein Anstieg der Fälle der Sprengung von Geldausgabeautomaten auf eine mittlere zweistellige Zahl ab. Der Entwendungsschaden dürfte hingegen im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig sein.
Anzahl der Fälle der Sprengung von Geldausgabeautomaten in Baden-Württemberg
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
Fälle | 21 | 33 | 41 | 24 |
- darunter Vollendungen | 4 | 13 | 16 | 17 |
- darunter Versuche | 17 | 20 | 25 | 7 |
- darunter Entwendungsschaden in Millionen Euro (gerundet) | 0,31 | 1,44 | 1,7 | 2,07 |