Das Wirtschaftsministerium fördert mit Mitteln des Bundes landesweit die praktische Erprobung von Geflüchteten in mehreren Berufen mit rund 544.000 Euro. Rund 800 Geflüchtete können dadurch die Berufserprobung in überbetrieblichen Bildungsstätten antreten.
Mit rund 544.000 Euro aus Mitteln des Bundes fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau landesweit die praktische Erprobung von Geflüchteten in mehreren Berufen.
„Eine betriebliche Ausbildung ist für viele junge Geflüchtete der Königsweg für eine gelingende Integration. Es ist mir sehr wichtig, dass wir damit einerseits den jungen Geflüchteten rasch eine berufliche Perspektive geben, und andererseits so dafür sorgen, dass die Betriebe geeignete und motivierte junge Auszubildende bekommen“, erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Damit das gelingen könne, sei es wichtig, dass die Geflüchteten „unsere Ausbildungsberufe kennen lernen und erfahren, wo ihre Fähigkeiten liegen“. Neben dem Spracherwerb sei das „ein zentraler Erfolgsfaktor für die Integration in die Ausbildung und damit in unseren Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft“, hob sie hervor.
Elf Träger erhalten Fördermittel und bieten im Jahr 2019 für insgesamt rund 800 Geflüchtete die Berufserprobung in ihren überbetrieblichen Bildungsstätten an. Profitieren können junge Geflüchtete an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) oder in VAB zum Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO). Aber auch nicht berufsschulpflichtige Geflüchtete, in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren, die noch für eine Ausbildung gewonnen werden können, können daran teilnehmen.
In einer eintägigen Kompetenzanalyse können die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten feststellen. Dann besteht die Möglichkeit, sich unter Anleitung eines Ausbilders in mindestens drei Berufsfeldern praktisch zu erproben. Zusätzlich werden sie vertiefend über das deutsche System der Berufsausbildung, die Berufe sowie die Werte der betrieblichen Arbeitswelt in Deutschland informiert.
Um die Ausbilderinnen und Ausbilder zu unterstützen, wird zudem bei Bedarf eine zusätzliche sozialpädagogische Betreuung, ein/e Dolmetscher/-in oder eine verantwortliche Ansprechperson gefördert.
Die Mittel für dieses Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung. Die Umsetzung des Programms erfolgt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.