Mit dem Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm stärkt das Land die Perspektiven von Frauen in der Wissenschaft. Förderanträge können über die Leitung der jeweiligen Hochschule bis 30. September 2020 eingereicht werden.
Das Wissenschaftsministerium unterstützt erneut herausragende Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur. „Wir brauchen den Scharfsinn, die Kreativität und die Tatkraft aller klugen Köpfe im Land. Deshalb können wir es uns nicht leisten, dass der Frauenanteil mit jedem Schritt auf der wissenschaftlichen Karriereleiter abnimmt, obwohl heute rund die Hälfte der Studierenden weiblich ist“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Zur Förderung des weiblichen Hochschulnachwuchses schreibt die Landesregierung erneut das Margarete von Wrangell-Programm aus.
Perspektiven von Frauen in der Wissenschaft stärken
Das Programm ermöglicht eine Beschäftigung von exzellenten Wissenschaftlerinnen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen im Land. In den bislang 17 Ausschreibungsrunden konnten mehr als 204 Wissenschaftlerinnen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebens-, Natur- und Ingenieurwissenschaften in die Förderung aufgenommen werden.
„Das Margarete von Wrangell-Programm ist ein wirkungsvolles Förderinstrument, das Frauen eine materielle Basis bietet, sich auf dem Weg zur Professur weiter zu qualifizieren. Mit dem Programm eröffnen wir hervorragend qualifizierten Frauen beste Karriereaussichten in Wissenschaft und Forschung“, sagte Theresia Bauer weiter.
Antragstellung bis zum bis 30. September 2020
Eine Mitfinanzierung leisten die Hochschulen, die von der in der Regel insgesamt fünfjährigen Beschäftigungsdauer die Kosten der letzten beiden Anstellungsjahre tragen. Die Unterstützung der Wissenschaftlerinnen erfolgt über Beschäftigungsverhältnisse nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13, im medizinisch-klinischem Bereich nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä) in der Entgeltgruppe 1 (50 Prozent). Dies gewährleistet eine vollständige soziale Sicherung der Frauen. Neben ihren Forschungsleistungen haben die Geförderten Gelegenheit und Verpflichtung, durchschnittlich vier Stunden Lehre in der Woche zu halten und das Recht, Doktorandinnen und Doktoranden zur Promotion zu führen.
Förderanträge können über die Leitung der jeweiligen Hochschule bis 30. September 2020 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Die Förderung der ausgewählten Wissenschaftlerinnen beginnt im dritten Quartal 2021.Das Förderprogramm ist nach der ersten Professorin an einer deutschen Universität benannt. Margarete von Wrangell (1877 bis 1932) wurde 1923 nach ihrer Habilitierung an der Universität Hohenheim auf die dortige Professur für Pflanzenernährung berufen und leitete bis zu ihrem Tod das gleichnamige Institut.
Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm
Wissenschaftsministerium: Chancengleichheit in der Wissenschaft