Bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg sollen zeitnah wieder mehr Öffnungen möglich werden. Darauf hat sich Sozialminister Manne Lucha mit den Spitzen der kommunalen Landesverbände und der landesweiten Dachorganisationen der Jugendverbände verständigt.
Am heutigen Freitag, 7. Mai, hat sich Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mit den Spitzen der kommunalen Landesverbände und der landesweiten Dachorganisationen der Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zu einem digitalen Spitzengespräch zu Öffnungsperspektiven getroffen. Das Resultat: Bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg sollen zeitnah wieder mehr Öffnungen möglich werden.
Schützen, Impfen, Testen
„Mit der fortschreitenden Impfung der Bevölkerung und den Möglichkeiten zur Bescheinigung negativer Testungen können wir jetzt der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit eine verlässliche Öffnungsperspektive bieten“, so der Minister zu Beginn der Sitzung. „Mit dem Dreiklang ‚Schützen, Impfen, Testen‘ wollen wir den Kindern und Jugendlichen wieder ein Mehr an Alltagsleben ermöglichen, das ihren altersgerechten Bedarfen besser entspricht. In der Kinder- und Jugendarbeit müssen auch in den Zeiten, in denen die Schulen geschlossen sind, kostenlose und unbürokratische Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Deshalb bin ich froh, dass die Kommunalen Landesverbände zugesagt haben, dass hierfür die vielfältigen kommunalen Teststrukturen im Rahmen der Bürgertests genutzt werden können.“
Die hauptamtlichen oder im Umfang einer hauptamtlichen Tätigkeit beschäftigten Kräfte sind in Baden-Württemberg bereits prioritär impfberechtigt. Ab Mitte Mai werden auch die ehren- und nebenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendhilfe eine prioritäre Impfberechtigung erhalten, um sich selbst, aber auch Kinder und Jugendliche und ihre Familien besser schützen zu können.
Öffnungen abhängig von Sieben-Tages-Inzidenz
Die Spitzen der kommunalen Landesverbände und der landesweiten Dachorganisationen der Jugendverbände haben sich mit dem Ministerium auf folgende Eckpunkte verständigt:
In einem Stadt- und Landkreis können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtung im eigenen Haushalt in Abhängigkeit von der Sieben-Tages-Inzidenz wie folgt durchgeführt werden:
- Sieben-Tages-Inzidenz größer/gleich 165: Kleingruppenangebote mit 4 Teilnehmenden und einer Betreuungskraft, wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen pro Woche nachgewiesen wird.
- Sieben-Tages-Inzidenz größer 100: Gruppenangebote in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich, wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen pro Woche nachgewiesen wird.
- Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 100: Gruppenangebote in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich. Wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen die Woche nachgewiesen wird, wird die Teilnahme von 36 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich ermöglicht.
- Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 50: Gruppenangebote in Präsenz mit 36 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich. Wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen die Woche nachgewiesen wird, wird die Teilnahme von 60 Personen im Außenbereich und 36 Personen im Innenbereich ermöglicht.
- Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 35: Gruppenangebote in Präsenz mit 60 Personen im Außenbereich und 36 Personen im Innenbereich. Wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen die Woche nachgewiesen wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Außenbereich und 60 Personen im Innenbereich ermöglicht.
Alle Beteiligten sprachen sich dafür aus, zeitnah Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen auch wieder Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts möglich sind. In den Pfingstferien sollen durch Modellprojekte entsprechende Erfahrungen gesammelt werden, die dann in den Sommerferien genutzt werden können.
Minister Lucha bedankte sich bei allen Beteiligten für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und kündigte an, dass im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Öffnungsperspektive für Baden-Württemberg zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.
Pressemitteilung vom 6. Mai 2021: Fahrplan für Öffnungen bei sinkenden Infektionszahlen
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