Coronavirus

Nichtgeimpfte müssen mit Ablehnung von Entschädigungsanträgen rechnen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hält einen Abstrich eines Covid-19 Verdachtsfalles aus Baden-Württemberg in der Hand. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Das Impfangebot in Baden-Württemberg ist mittlerweile ausreichend verfügbar. Nichtgeimpfte Personen müssen damit rechnen, ab dem 15. September für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall keine Entschädigung mehr zu erhalten. Damit setzt das Land die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes um.

Wer in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in eine von den Behörden angeordnete Quarantäne (sogenannte häusliche Absonderung) muss, erhält für den dadurch unmittelbar erlittenen Verdienstausfall in der Regel bislang eine Entschädigung. Nach dem Infektionsschutzgesetz scheidet eine solche Entschädigung jedoch dann aus, wenn die Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Dies gilt auch für nichtgeimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen.

Umsetzung der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes

„Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte“, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums Prof. Dr. Uwe Lahl. „Überall im Land wird unkompliziert geimpft, ob bei der Hausärztin oder dem Hausarzt, den Betriebsärztinnen und -ärzten, bis Ende September in den Impfzentren oder auch bei den zahlreichen Vor-Ort-Impfaktionen unserer #dranbleibenBW-Kampagne. Nichtgeimpfte Personen müssen deshalb ab dem 15. September damit rechnen, dass entsprechende Anträge für eine Entschädigung abgelehnt werden. Dies entspricht den Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes.“

Auch bei der Absonderung von Kontaktpersonen, die nicht selbst positiv getestet wurden, wird inzwischen unterschieden. So müssen immunisierte (das heißt vollständig geimpfte oder genesene) Kontaktpersonen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa dann, wenn Kontakt zu einer Person bestand, die sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden besorgniserregenden Virusvariante infiziert hat, was derzeit nur auf die Varianten Beta (B.1.351) und Gamma (P.1) zutrifft. In allen anderen Fällen scheidet aktuell die Absonderung für immunisierte Kontaktpersonen regelmäßig aus.

Impfangebot ausreichend vorhanden

Nachdem lange Impfstoffmangel herrschte, ist die verfügbare Impfstoffmenge in Baden-Württemberg so groß, dass jede noch nicht geimpfte erwachsene Person bis spätestens 15. September 2021 einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten kann.

Wer das nun ausreichend verfügbare Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss jedenfalls für Absonderungen, die zeitlich nach dem 15. September 2021 liegen, damit rechnen, nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vom Land Baden-Württemberg für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten. Dies gilt nicht, wenn eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann oder wenn die Absonderung im Einzelfall trotz eines gültigen Status als immunisierte Person erfolgt.

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Schatullen mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sowie Urkunden.
Tag des Ehrenamtes

Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Logo Start-up BW
Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Baden-Württemberg erneuert Pakt für Integration

Logo Innovationspreis Bioökonomie
Bioökonomie

Innovationspreis Bioökonomie 2025 verliehen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Ein sonnendurchfluteter Schulraum mit Tischen und Stühlen
Schulbauförderung

468 Millionen Euro für Bau und Sanierung von Schulen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI