Wissenschaftsministerin Theresia Bauer bewertet das neue, lange erwartete Bund-Länder-Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs, das von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen wurde, als „echte Perspektive für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Baden-Württemberg“.
Dass damit deutschlandweit ein Ansatz in die Fläche gebracht werde, den Baden-Württemberg als erstes Land beschlossen habe, um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken, bestätige sie darin, „dass unser Weg der Förderung der Tenure Track-Professur der richtige war“, so Bauer. Baden-Württemberg hatte die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tenure Track-Professur bereits in der Hochschulgesetznovelle vom April 2014 geschaffen.
Mit dem heutigen Beschluss werden insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, damit die Universitäten in den Jahren ab 2017 bis 2023 mit der Etablierung der Tenure Track-Professur einen besser planbaren und verlässlichen Karriereweg eröffnen. Insgesamt 1.000 zusätzliche Tenure Track-Professuren sollen aus dem Programm gefördert werden. In gleicher Anzahl soll es dann auch zusätzliche unbefristete Professuren an den Universitäten geben. Auf Baden-Württemberg entfallen davon mindestens 125 Tenure Track-Professuren.
Theresia Bauer: „Im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe unterstützen wir unsere Universitäten nachhaltig. Unser Ziel sind daher hervorragende Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Im Wettbewerb um diese heute beschlossenen zusätzlichen Fördergelder für den wissenschaftlichen Nachwuchs haben die Universitäten in Baden-Württemberg die besten Startbedingungen“.
Die Tenure Track-Professur
Die Tenure Track-Professur ist die vom Wissenschaftsrat bereits im Sommer 2014 empfohlene strukturelle Weiterentwicklung der Juniorprofessur. Als Tenure Track-Professur beinhaltet diese die verlässliche Zusage, nach Ablauf der sechsjährigen wissenschaftlichen Qualifikationsphase auf eine unbefristete Professur übernommen zu werden. Voraussetzung dafür ist allein, dass in einer besonderen Evaluierung die dafür festgelegten Anforderungen nachgewiesen werden.