Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss künftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Reisende, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, müssen auch weiterhin 14 Tage in Quarantäne.
Wer aus einem anderen Staat ins Land einreist, muss künftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Entscheidend ist dabei der Aufenthalt in einem auf Basis des Robert-Koch-Instituts (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Risikogebiete finden Reisende auf der Webseite des Sozialministeriums.
Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten
Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Durch eine Zunahme des Reiseverkehrs steigt automatisch das Infektionsrisiko. Denn das Virus lässt sich nicht durch Ländergrenzen aufhalten. Deshalb sind wir alle gefordert, auch weiterhin Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Nur so können wir die Infektionszahlen niedrig halten. Vor Antritt einer Reise sollte man sich darüber hinaus unbedingt über die Situation vor Ort informieren.“
Reisende, die aus einem vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen darüber hinaus direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufnehmen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.
Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ)
Sozialministerium: Aktuelle Liste der Risikogebiete