Coronavirus

Neue Regeln für Geimpfte bei Einreise und Absonderung

Ein Senior wird von einer medizinischen Fachkraft mit dem Pfizer-BioNTech-COVID-19-Impfstoff im Kreisimpfzentrum geimpft.

Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Daher werden die Corona-Verordnungen Absonderung, Einreise-Quarantäne sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Die Änderungen treten ab Montag, 19. April, in Kraft.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Zudem sind auch Personen, die eine höchstens sechs Monate zuvor durchgemachte COVID-19-Erkrankung nachweisen können, von den Regelungen erfasst. Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können aufgrund des vom RKI festgestellten geringen Risikos einer Übertragbarkeit Erleichterungen vorgenommen werden. Entsprechend hat das baden-württembergische Sozialministerium seine Verordnungen nun angepasst. Die Änderungen treten ab Montag, 19. April, in Kraft.

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Für die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne gelten folgende Änderungen:

  • Bei Einreisen aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten besteht keine Pflicht zur Quarantäne, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass vor mindestens 14 Tagen die Gabe der zweiten Dosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffs erfolgt ist. 
  • Bei Impfstoffen, die mehr als eine Dosis benötigen, gilt die Impfung dennoch nach einer Dosis als abgeschlossen, wenn die betroffene Person zuvor bereits eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat und dies mit einem PCR-Test nachweisen kann. 
  • Bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich auch geimpfte Personen in Quarantäne begeben, da die Infektion mit bestimmten besorgniserregenden Virusvarianten zu einer geringeren Wirkung des Impfschutzes führen könnte.
  • Aufgrund des Auftretens neuer besorgniserregender Virusvarianten (wie zum Beispiel P.1), ist es erforderlich, die bislang bereits vorgesehene Ausnahme von der Quarantänepflicht für genesene Personen künftig nicht mehr auf die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten zu erstrecken.

Corona-Verordnung Absonderung

Für die Corona-Verordnung Absonderung gelten folgende Änderungen:

  • Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen von Infizierten unterliegen grundsätzlich einer Absonderungspflicht; hiervon gibt es eine Ausnahme für geimpfte Personen sowie für genesene Personen, soweit die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    Von dieser Ausnahme gibt es wiederum Rückausnahmen:
    • Genesene Personen sind nicht von der Absonderungspflicht befreit, wenn bei der infizierten Kontaktperson eine besorgniserregende Virusvariante (außer der Variante B.1.1.7) festgestellt wurde. Sind die genesenen Personen allerdings von derselben besorgniserregenden Virusvariante genesen, greift die Ausnahme wieder.
    • Genesene und geimpfte Personen sind nicht von der Absonderungspflicht befreit, wenn sie typische Symptome aufweisen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten.
    • Geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder geimpfte Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen für die Dauer ihres stationären Aufenthalts sind nicht von der Absonderungspflicht befreit. Hiervon können Ausnahmen von dem zuständigen Gesundheitsamt gemacht werden.
  • Die Isolationsdauer von positiv getesteten Personen beträgt in allen Fällen 14 Tagen; die Ausnahme für positiv getestete Personen, die nicht mit einer besorgniserregenden Virusvariante infiziert sind, wird gestrichen.
  • Es besteht künftig eine Testpflicht für enge Kontaktpersonen. 

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Für die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten folgende Änderungen:

  • Die Besucherzahlbeschränkung in § 3 Abs. 2 Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf 2 Besucher am Tag wird aufgehoben, wenn 90 Prozent der Bewohner der Einrichtung geimpft/genesen sind. 
  • Besucher bleiben verpflichtet, während des Aufenthalts in Gemeinschaftsbereichen FFP2-Masken zu tragen. Beim Besuch von geimpften/genesenen Bewohnern im Bewohnerzimmer kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden. 
  • Besuche in Gemeinschaftsbereichen sind zulässig, sofern 90 Prozent der Bewohner gegen die COVID-19-Krankheit geimpft oder von der COVID-19-Krankheit genesen sind. 

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden (Bild: © dpa).
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt trotz schwacher Konjunktur stabil

Feuerwehrfahrzeug (Foto: dpa)
  • Feuerwehr

Landesjugend­feuerwehrtag 2024

Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.
  • Pflege

Fünf Millionen Euro gegen Personalmangel in der Pflege

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen (links) begrüßt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts).
  • Auslandsreise

Kretschmann auf Delegationsreise in Wien

Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)
  • Bevölkerungsschutz

Übergabe von neun Fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Wirtschaft

Dialogreihe mit Spitzenunter­nehmerinnen fortgesetzt

Das Logo des LEA-Mittelstandspreises für soziale Verantwortung.
  • Wirtschaft und Gesellschaft

Mittelstandspreis für soziale Verantwortung 2024 verliehen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Strategiedialog Wohnen und Bauen läuft auf Hochtouren

Gruppenfoto (von links nach rechts): Der Erste Bürgermeister der Stadt Freiburg, Ulrich von Kirchbach, Minister Manne Lucha, die Vertreterin der Stadt Ulm, Sarah Waschler, der Landrat des Ostalbkreises, Dr. Joachim Bläse, und der Erste Landesbeamte des Landkreises Calw, Dr. Frank Wiehe, halten gemeinsam eine große Karte mit den Motiv der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in die Kamera.
  • Bürgerengagement

Erprobung der Ehrenamtskarte läuft erfolgreich

Visualisierung Neubau des Transfer Hub for Innovation in Society an der Pädago-gischen Hochschule Schwäbisch Gmünd
  • Bauen

Neubau eines Forschungszentrums in Schwäbisch Gmünd

Ministerin Nicole Razavi bei der Verleihung des Staatspreises Baukultur 2024
  • Baukultur

Staatspreis Baukultur 2024 verliehen

Auswärtige Kabinettssitzung im Neuen Schloss in Meersburg
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. Juni 2024

von links nach rechts: Georg Graf Waldersee von Unicef Deutschland, Christine Langen, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Oberbürgermeister Jörg Lutz
  • Auszeichnung

Bundesverdienstmedaille für Christine Langen

Gruppenfoto aller Preisträger des Jugendbildungspreises DeinDing 2024 auf der Bühne des Stuttgarter Jugendhauses Cann
  • Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing 2024“ verliehen

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Zuständigkeiten bei Cannabisgesetz geregelt

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
  • WOHNUNGSBAU

Soziale Wohnraumförderung stark nachgefragt

Abbdildung eines Ausschnitts des Zertifikat audit berufundfamilie für das Staatsministerium Baden-Württemberg 2023.
  • Beruf und Familie

Staatsministerium mit audit berufundfamilie zertifiziert

Unterwegs in Baden-Württemberg, IRE 3259 als Dieseltriebwagen der Baureihe VT 612. (Bild: © Deutsche Bahn AG / Georg Wagner)
  • Schienenverkehr

Freie Fahrt für junge Menschen

Eine Hand nimmt eine Euro-Münze aus einer Geldbörse, in der sich weitere Münzen befinden. (Foto © dpa)
  • Soziales

Report zur sozialen Isolation und Einsamkeit

Philipp Einhäuser und Simone Fischer posieren auf dem Gelände der Laufenmühle mit weiteren Mitarbeitenden und dem Bewohnerbeirat und Werkstattrat der Laufenmühle für ein Gruppenfoto.
  • Menschen mit Behinderungen

Fischer besucht Christopherus Lebens- und Arbeitsgemeinschaft

Die Teilnehmenden der 34. GFMK haben sich im Freien zum Gruppenfoto aufgestellt.
  • Gleichstellung

Für geschlechtergerechte Digitalisierung und gegen Sexismus

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
  • Gesundheit

Land setzt bei Gesundheitsministerkonferenz eigene Akzente

Kleinkind auf Rutsche
  • Städtebauförderung

Land fördert sechs nichtinvestive Städtebauprojekte

Staatssekretär Dr. Andre Baumann überreichte die Urkunden an die neuen N!-Charta Sport Mitglieder
  • Nachhaltigkeit

Neue Mitglieder der N!-Charta Sport

Zwei Grundschüler stehen an einer Straße vor einer Schule.
  • Verkehrssicherheit

Malwettbewerb für Verkehrssicherheit