Coronavirus

Neue Regeln für Geimpfte bei Einreise und Absonderung

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Ein Senior wird von einer medizinischen Fachkraft mit dem Pfizer-BioNTech-COVID-19-Impfstoff im Kreisimpfzentrum geimpft.

Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Daher werden die Corona-Verordnungen Absonderung, Einreise-Quarantäne sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Die Änderungen treten ab Montag, 19. April, in Kraft.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Zudem sind auch Personen, die eine höchstens sechs Monate zuvor durchgemachte COVID-19-Erkrankung nachweisen können, von den Regelungen erfasst. Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können aufgrund des vom RKI festgestellten geringen Risikos einer Übertragbarkeit Erleichterungen vorgenommen werden. Entsprechend hat das baden-württembergische Sozialministerium seine Verordnungen nun angepasst. Die Änderungen treten ab Montag, 19. April, in Kraft.

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Für die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne gelten folgende Änderungen:

  • Bei Einreisen aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten besteht keine Pflicht zur Quarantäne, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass vor mindestens 14 Tagen die Gabe der zweiten Dosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffs erfolgt ist. 
  • Bei Impfstoffen, die mehr als eine Dosis benötigen, gilt die Impfung dennoch nach einer Dosis als abgeschlossen, wenn die betroffene Person zuvor bereits eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat und dies mit einem PCR-Test nachweisen kann. 
  • Bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich auch geimpfte Personen in Quarantäne begeben, da die Infektion mit bestimmten besorgniserregenden Virusvarianten zu einer geringeren Wirkung des Impfschutzes führen könnte.
  • Aufgrund des Auftretens neuer besorgniserregender Virusvarianten (wie zum Beispiel P.1), ist es erforderlich, die bislang bereits vorgesehene Ausnahme von der Quarantänepflicht für genesene Personen künftig nicht mehr auf die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten zu erstrecken.

Corona-Verordnung Absonderung

Für die Corona-Verordnung Absonderung gelten folgende Änderungen:

  • Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen von Infizierten unterliegen grundsätzlich einer Absonderungspflicht; hiervon gibt es eine Ausnahme für geimpfte Personen sowie für genesene Personen, soweit die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    Von dieser Ausnahme gibt es wiederum Rückausnahmen:
    • Genesene Personen sind nicht von der Absonderungspflicht befreit, wenn bei der infizierten Kontaktperson eine besorgniserregende Virusvariante (außer der Variante B.1.1.7) festgestellt wurde. Sind die genesenen Personen allerdings von derselben besorgniserregenden Virusvariante genesen, greift die Ausnahme wieder.
    • Genesene und geimpfte Personen sind nicht von der Absonderungspflicht befreit, wenn sie typische Symptome aufweisen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten.
    • Geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder geimpfte Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen für die Dauer ihres stationären Aufenthalts sind nicht von der Absonderungspflicht befreit. Hiervon können Ausnahmen von dem zuständigen Gesundheitsamt gemacht werden.
  • Die Isolationsdauer von positiv getesteten Personen beträgt in allen Fällen 14 Tagen; die Ausnahme für positiv getestete Personen, die nicht mit einer besorgniserregenden Virusvariante infiziert sind, wird gestrichen.
  • Es besteht künftig eine Testpflicht für enge Kontaktpersonen. 

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Für die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten folgende Änderungen:

  • Die Besucherzahlbeschränkung in § 3 Abs. 2 Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf 2 Besucher am Tag wird aufgehoben, wenn 90 Prozent der Bewohner der Einrichtung geimpft/genesen sind. 
  • Besucher bleiben verpflichtet, während des Aufenthalts in Gemeinschaftsbereichen FFP2-Masken zu tragen. Beim Besuch von geimpften/genesenen Bewohnern im Bewohnerzimmer kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden. 
  • Besuche in Gemeinschaftsbereichen sind zulässig, sofern 90 Prozent der Bewohner gegen die COVID-19-Krankheit geimpft oder von der COVID-19-Krankheit genesen sind. 

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Städtebauliche Erneuerung Ühlingen
Städtebau

Ortsmitte in Ühlingen-Birkendorf erfolgreich saniert

Fertiggestellter Neubau Besigheimer Straße 14 / Gartenstraße 23-25 in Hessigheim
Städtebau

Ortsmitte in Hessigheim erfolgreich saniert

Städtebauliche Erneuerung Geigersbühl: Forum der Generationen
Städtebau

Städtebaumaßnahme in Großbettlingen abgeschlossen

Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Modellprojekt für Bio-Verpflegung in Klinik-Kantinen

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.
Pflege

Gemeinsame Lösung für Mitwirkung in Pflegeheimen

Eine Frau schreibt das Wort „Dialekt“ auf eine Tafel (Bild: © Daniel Karmann/dpa)
Ländlicher Raum

Auf Zeitreise mit neuem Podcast „DialektLand BW“

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025

Auf Einladung von Bauministerin Nicole Razavi MdL haben auf der Netzwerkkonferenz Baukultur am 7. April 2025 im Stuttgarter Haus der Wirtschaft rund 370 Experten, Praktiker und Entscheider über Wege für mehr Bezahlbarkeit im Bauen und Wohnen diskutiert
Baukultur

Konferenz nimmt bezahlbare Baukultur in den Blick

Gruppenbild mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Ehrengästen von Jugend debattiert
Schule

Finalisten des Wettbewerbs „Jugend debattiert“ stehen fest

Im Rosengarten im Park der Villa Reitzenstein spielt eine Band vor Publikum.
Parköffnungen

Kulturprogramm 2025 im Park der Villa Reitzenstein

Dr. Ricarda Bons (links) und Justizministerin Marion Gentges (rechts)
Justiz

Bundesverdienstkreuz an Dr. Ricarda Bons verliehen

Jugendliche mit Abstimmungskarten in einem Saal
Jugendliche

Erfolgreicher Jugendkongress auf der Bodensee-Konferenz

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch (links), und Prof. Dr. Bernd Kühlmuß (rechts) mit der Urkunde.
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Bernd Kühlmuß