Luitgard Wiggenhauser ist die neue Präsidentin des Landgerichts Ravensburg. Seit Mai 2021 bekleidete sie zuletzt das Amt der Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart.
Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, überreichte am Dienstag, 6. Juni 2023, im Ministerium der Justiz Luitgard Wiggenhauser ihre Ernennungsurkunde zur Präsidentin des Landgerichts Ravensburg. Wiggenhauser tritt damit die Nachfolge von Thomas Dörr an, der Ende 2022 Präsident des Landgerichts Ulm wurde. Wiggenhauser wechselt vom Oberlandesgericht Stuttgart, das sie als Vizepräsidentin nach dem Weggang von Cornelia Horz in den Ruhestand auch kommissarisch leitete.
Ministerin Gentges sagte: „Mit Luitgard Wiggenhauser gewinnt das Landgericht Ravensburg eine Präsidentin mit langjähriger und breiter Führungserfahrung. Sie stand bereits Amtsgericht, Landgericht und zuletzt als Vizepräsidentin auch dem Oberlandesgericht Stuttgart vor. Kooperation, Kommunikation und Teamfähigkeit prägen ihren Führungsstil. Sie zeichnet sich durch ein bemerkenswertes organisatorisches Geschick aus und hat ein großes Talent dafür, andere zu motivieren. Für die Aufgaben in Ravensburg ist sie damit persönlich und fachlich bestens geeignet.“
Luitgard Wiggenhauser
Luitgard Wiggenhauser trat 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, zunächst als Richterin am Amtsgericht Ravensburg. 1989 wechselte sie an das Landgericht Ravensburg. 1999 wurde sie von dort erstmals an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet. Nach der erfolgreichen Erprobungsabordnung kehrte sie kurzzeitig an das Landgericht Ravensburg zurück, wurde dann im Januar 2001 zur Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt. Im September 2004 übernahm Wiggenhauser den Vorsitz einer Zivilkammer am Landgericht Ravensburg und die Ausbildungsleitung für Rechtsreferendare. Am 1. Juli 2006 wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Biberach und 2011 zur Präsidentin des Landgerichts Hechingen ernannt. Im Mai 2021 wechselte sie als Vizepräsidentin an das Oberlandesgericht Stuttgart.