Mit dem Landesfamilienpass können Familien die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote in Baden-Württemberg für wenig Geld entdecken. Auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Familien den Landesfamilienpass erhalten.
Der Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Dazu gehören beispielsweise Freizeitparks, Museen oder Freibäder.
„Gerade in diesem wechselhaften Sommer ist für jedes Wetter etwas dabei, um sich ein bisschen zu erholen und unser Land besser kennen zu lernen“, so Sozialminister Manne Lucha. „Mit dem Landesfamilienpass ermöglicht das Land vielen Familien mit Kindern, eine ganze Reihe an Freizeit- und Kulturangeboten im Land für wenig Geld zu entdecken. Der Landesfamilienpass leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe von Familien in Baden-Württemberg. Hierfür geht mein herzlicher Dank an alle Mitwirkenden.“
Bei einer Vielzahl der Angebote genügt es, für die Ermäßigung nur den Landesfamilienpass vorzulegen. Für wenige Angebote ist ein besonderer Gutschein aus der Gutscheinkarte erforderlich. Den Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte mit 47 einzelnen Gutscheinen erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld beziehungsweise. Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Auch Geflüchtete können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhalten.
Auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Familien den Landesfamilienpass erhalten. Einmal im Jahr können sie von dort auch die Gutscheinkarte abholen oder zugesendet bekommen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.
In den Familienpass können zusätzlich zu der antragstellenden Person bis zu vier weitere frei wählbare erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrenntlebender Elternteil, Oma, Opa, aber auch eine Familienbegleiterin oder ein Nachbar.
Neuerungen in 2024
Freizeitzentrum Ubstadt-Weiher: Die Jahresfamilienkarte in das Freizeitzentrum kostet für Inhaber des Landesfamilienpasses nur 85 Euro. Öffnungszeiten in der Badesaison täglich von 10 bis 21 Uhr, Adresse: Seeweg 1, 76698 Ubstadt-Weiher
Besondere Angebote 2024
Mit dem Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen beziehungsweise Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 24 Euro in der Nebensaison (22. März bis 22. August 2024 und 4. November bis 1. Dezember 2024), für 26 Euro in der Hauptsaison (23. August bis 3. November 2024) und für 28 Euro an Wochenenden und Feiertagen in der Hauptsaison (23. August bis 3. November 2024). Geöffnet vom 22. März bis zum 1. Dezember 2024. Die Saison des Blühenden Barocks endet am 31. Dezember 2024.
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro); Kinder und Jugendliche von sechs bis 16 Jahren haben freien Eintritt (statt fünf Euro).
Weiter mit dabei sind die vier großen Freizeitparks im Land: der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
Wer seinen Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ noch nicht verwendet hat, kann diesen am 8. September 2024 einlösen und den Park zu einem ermäßigten Preis besuchen. Pro Person beträgt die Ermäßigung sechs Euro.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit, das Museum kann somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr kostenfrei besucht werden.
Auch das Porsche-Museum in Stuttgart bietet ganzjährig an einem beliebigen Tag einmalig einen kostenfreien Eintritt an.
Jeden Freitag ab 14 Uhr erhalten Landesfamilienpassinhaber 50 Prozent Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis.
Der Gutschein Wilhelma berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2024 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Vergünstigung für den Landesfamilienpass gilt nicht für Online-Tickets.