Das Ministerium der Justiz und für Europa hat den Zweiten Tag des Opferschutzes der Landesregierung ausgerichtet. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte zum Auftakt der Veranstaltung: „Der Opferschutz im Strafprozess ist eine Daueraufgabe. Neben dem Bemühen um eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts dürfen wir nie die Opfer einer Straftat vergessen.”
„Man darf und sollte es aber gleich zu Beginn des Zweiten Tages des Opferschutzes sagen: Wir sind in Baden-Württemberg im Bereich des Opferschutzes gut aufgestellt. Dies liegt in erster Linie an allen im Opferschutz Tätigen, an den vielen – oft auch ehrenamtlich arbeitenden – Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hilfs- und Beratungseinrichtungen, an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz, der Polizei und der öffentlichen Verwaltung. Nichtsdestoweniger haben wir noch Einiges zu tun, um den Opferschutz noch besser zu machen“, so Wolf.
Viele der mehr als 100 Empfehlungen der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission aus dem Jahr 2013 seien bereits umgesetzt. So seien beispielsweise bei den Landgerichten, den großen Amtsgerichten und den Staatsanwaltschaften flächendeckend Opferschutzbeauftragte eingesetzt. Darüber hinaus habe sich das Ministerium an der Ausarbeitung eines bundeseinheitlichen Opfermerkblatts beteiligt. Letztlich sei auch der Tag des Opferschutzes die Umsetzung einer Empfehlung. Dieser solle den Austausch der Praktiker in diesem Bereich ermöglichen und fördern.
Wolf erläuterte weitere Maßnahmen seines Ministeriums: „In absehbarer Zeit werden wir eine Liste der Opferhilfeeinrichtungen in Baden-Württemberg veröffentlichen. Wir werden die Ladungsformulare unserer Staatsanwaltschaften und Gerichte an die gesetzlichen Änderungen im Opferschutz anpassen und mit Hilfe unserer Opferschutzbeauftragten die örtlichen Gegebenheiten in den Justizbehörden Schritt für Schritt verbessern.“
Der Minister der Justiz und für Europa mahnte, weitere gesetzgeberische Bemühungen zur Verbesserung des Opferschutzes könnten nur dann wirklich den Interessen der Verletzten dienen, wenn sie nicht gleichzeitig zu Verfahrensverzögerungen führten. „Denn auch und gerade schnelle Strafverfahren dienen dem Opferschutz. Dazu gehört auch, dass wir die Staatsanwaltschaften mit mehr Personal ausstatten können, um die Verfahren zu beschleunigen.“
Tag des Opferschutzes
Der Tag des Opferschutzes geht zurück auf eine Empfehlung der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission, die 2013 unter Vorsitz von Generalstaatsanwalt Dr. Schlosser mehr als 100 Empfehlungen zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg erarbeitet hat. Als Umsetzung einer dieser Empfehlungen führen die Landesministerien nunmehr in regelmäßigen Abständen Opferschutztage durch. Den Ersten Tag des Opferschutzes richtete das Innenministerium aus. Im März diesen Jahres kam die Kommission zu einem weiteren Erfahrungsaustausch zusammen, um den aktuellen Umsetzungsstand zu prüfen.