Der Weinbau ist in Baden-Württemberg von großer Bedeutung. Er ist wichtig für die regionale Wertschöpfung und prägt die Kulturlandschaft. Minister Peter Hauk sprach auf der 67. Generalversammlung der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft e. G. (WZG) über die Bedeutung des Weinbaus und aktuelle Herausforderungen.
„Der Weinbau ist in Baden-Württemberg von großer Bedeutung. Er ist wichtig für die regionale Wertschöpfung und prägt die Kulturlandschaft. Der Strukturwandel im Weinbau stellt uns vor große Herausforderungen. Deshalb fördert das Land den Weinbau in Baden-Württemberg aktiv. Bereits in meiner letzten Regierungszeit haben wir das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau geschaffen. Damit fördern wir beispielsweise den Kauf neuer Maschinen und Ausstattungsgegenständen in der Kellerwirtschaft oder auch Erneuerungen von Kelterhallen und Verkaufsräumen. In der Förderperiode 2014 bis 2018 stehen uns hierfür jährlich zehn Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Die Förderangebote werden rege genutzt“, sagte Minister Peter Hauk bei der 67. Generalversammlung der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft e. G in Möglingen (Landkreis Ludwigsburg). Angesichts gestiegenen Wettbewerbsdrucks im Inland stelle sich für die Zukunft die Frage, ob die EU-Fördermittel für den Weinbau auch für Maßnahmen der Absatzförderung auf dem Binnenmarkt genutzt werden sollen, dies wäre grundsätzlich möglich, so der Minister.
Ein Sorgenkind sei nach wie vor der Steillagenweinbau im Lande. Durch den Handarbeitsaufwand seien diese Lagen für viele Winzerinnen und Winzer unrentabel geworden und es bestünde die Gefahr, dass sie sukzessive aufgegeben werden. Gerade auf der EU-Ebene bestehe noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für den Steillagenweinbau zu verbessern und die Fördermaßnahmen auszubauen, so Hauk. Hierzu hat die Versammlung der Weinbauregionen Europas jüngst eine Resolution verabschiedet. Außerdem sei auf der Intervitis, einer Fachmesse für Wein, Obst, Fruchtsaft, Spirituosen und Sonderkulturen, Ende November 2016 in Stuttgart ein internationaler Steillagenkongress in Planung. „Es ist auch Ziel des grün-schwarzen Koalitionsvertrags, die Steillagenförderung weiterzuentwickeln. Wir werden hierzu in den nächsten Monaten ein Konzept erarbeiten“, so der Minister. Derzeit würden die Steillagen über hangneigungsabhängig gestaffelte Fördersätze unterstützt, die den Aufbau nachhaltig gestalteter Rebanlagen fördern sowie über mit einem direkten Bewirtschaftungszuschuss von Steilstlagen mit 900 Euro je Hektar.
Weinbau in Baden-Württemberg
Mit insgesamt 28.000 Hektar Rebfläche prägt der Weinbau Baden-Württembergs einzigartige Kulturlandschaft und ist gleichzeitig ein großer Wirtschaftsfaktor.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Weinland Baden-Württemberg
Struktur- und Qualitätsförderprogramm Weinbau
Zum Struktur- und Qualitätsförderprogramm Weinbau gehören die beiden EU-Programme Investitionsförderung im Weinbau in die Verarbeitung und Vermarktung sowie die Förderung der Umstrukturierung und Modernisierung von Rebflächen. Mit diesen beiden Programmen werden kontinuierlich Strukturverbesserungen in der Weinwirtschaft gefördert.
Insgesamt können in Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von rund 50 Millionen Euro für den Förderzeitraum 2014 bis 2018 abgerufen werden.
Förderung des Steillagenweinbaus
Der Steillagenweinbau prägt unsere Kultur- und Erholungslandschaft und ist Bindeglied zwischen Naturschutz und Tourismus. Mit den neuen Anbauregeln im Weinbau, die seit 1. Januar 2016 gelten, können Pflanzrechte aus Weinbausteillagen in Flachlagen verlagert werden. Deshalb besteht zunehmend die Gefahr, dass die terrassierten Handarbeitslagen im Weinbau sukzessive aufgegeben werden. In Baden-Württemberg sind von insgesamt 28.000 Hektar Rebflächen rund 1.000 Hektar terrassierte Steillagen.
Die zwei wichtigsten Förderprogramme für den Steillagenweinbau im Land sind zum einen die Unterstützung des Aufbaus nachhaltig gestalteter Rebanlagen mit hangneigungsabhängig gestaffelten Fördersätzen (7.000 Euro pro Hektar für Flachlagen, 12.000 bzw. 18.000 Euro pro Hektar für Steil- bzw. Steilstlagen sowie 32.000 Euro für Mauersteillagen und Handarbeitslagen) sowie zum anderen ein direkter Bewirtschaftungszuschuss von Steilstlagen mit 900 Euro je Hektar und Jahr im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).