ATOMENERGIE

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 wurde im Rahmen eines Routinerundgangs bemerkt, dass an der laut Vorschrift erdbebenfest ausgeführten Befestigung eines Belüftungskanals im Notspeisegebäude ein Bolzen abgebrochen war. Bei näherer Untersuchung wurde festgestellt, dass zwei der vier Notspeisesysteme betroffen waren, insgesamt waren Bolzen bei fünf Halterungen defekt oder fehlten.

Vorläufige Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie E (Eilmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die Anlage am Abend des 20.12.2016 kurzfristig abgefahren und eine Prüfung aller ähnlichen Halterungen eingeleitet.

Der Kraftwerksbetreiber, EnBW, hat nach tiefergehender Prüfung des Sachverhalts seine erste Einordnung nach der internationalen Bewertungsskala INES korrigiert und der Atomaufsicht das Ereignis als INES 1 – Störung – gemeldet.

Die sicherheitstechnische Bewertung des Ereignisses durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ergab, dass bei fehlenden oder defekten Bolzen davon auszugehen ist, dass die Halterungen bei starken Erschütterungen, wie sie bei Erdbeben oder einem Flugzeugabsturz auftreten können, versagen würden.

Dadurch wäre es möglich, dass die Brandschutzklappen der Lüftungskanäle ebenfalls versagen und Schaltschränke des Reaktorschutzsystems, die sich unterhalb der Lüftungskanäle befinden, beschädigt werden. Hierdurch könnte es zum Ausfall von zwei redundanten Systemen der Notspeiseversorgung kommen. Das Notspeisesystem ist vierfach redundant aufgebaut, wovon zwei Redundanzen zur Störfallbeherrschung ausreichend sind (4x50 Prozent-Auslegung).

Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldepflichtige Ereignisse

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

Kategorie S (Unverzügliche Meldung)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.

Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.

Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen: 

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1-7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Zwei Monteure einer Firma für Solartechnik installieren auf einem Dach Solarpanele. (Bild: © dpa)
Erneuerbare Energien

Über neun Millionen Euro für Solarforschung

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

PV-Anlage auf dem Werkstattgebäude des LAD in Esslingen
Denkmalpflege

Neuer Innovationspreis „Denkmal – Energie – Zukunft“ ausgeschrieben

Umweltdaten 2024
Umweltzustandsbericht

Umweltdaten 2024 jetzt interaktiv und digital verfügbar

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Land fördert neue Projekte für Nachhaltige Bioökonomie

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Gruppenbild bei der Regierungschefkonfererenz der Internationalen Bodensee-Konferenz: Europastaatssekretär Florian Hassler (5. von rechts) übernimmt für die Landesregierung symbolisch das Steuerrad der Internationalen Bodensee-Konferenz
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Baden-Württemberg übernimmt Vorsitz der Bodenseekonferenz

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Landwirtschaft

Plan für Zukunft der Landwirt­schaft und biologische Vielfalt

Getreide
Landwirtschaft

Auszahlungen des Gemeinsamen Antrags 2024 laufen an

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Land fördert weitere Flurneuordnungen

Weihnachtsbaum-Anbau
Verbraucherschutz

Weihnachtsbäume aus dem Land sehr beliebt

Ein Elektroauto steht in Stuttgart an einer öffentlichen Ladesäule (Bild: © dpa).
Elektromobilität

Weitere Parkplatzflächen für mehr Ladepunkte

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Klimaschutz

Gutachten zu Klimaschutz­maßnahmen in der Landwirtschaft

Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)
Verkehrsflächen

Preisverleihung bei Wettbewerb „Straßenoasen“