Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg 2

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, ist bei planmäßige Wartungsarbeiten Motoröl am Ölkühler eines Notspeisedieselaggregats ausgetreten. Nach der internationalen Bewertungsskala INES hat der Vorfall keine oder nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, wurden planmäßige Wartungsarbeiten an einem Notspeisedieselaggregat durchgeführt. Bei einem abschließenden Probelauf am 10. November 2017 hat der Betreiber festgestellt, dass Motoröl am Ölkühler des Motors ausgetreten ist.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat den Ölkühler ausgetauscht.

Das betroffene Dieselaggregat gehört zum Notspeisesystem, das der Sicherstellung der Dampferzeuger-Bespeisung und dadurch der Nachwärmeabfuhr bei verschiedenen Störfällen dient. Das Notspeisesystem ist vierfach redundant aufgebaut. Im Anforderungsfall genügen zwei Redundanzen zur Sicherstellung der Nachwärmeabfuhr.

Das betroffene Aggregat war zum Zeitpunkt des Ereignisses planmäßig außer Betrieb. Die anderen drei redundanten Systeme standen uneingeschränkt zur Verfügung. Die geplante Dauer der Außerbetriebnahme betrug fünf Tage. Durch den Schaden an dem Ölkühler hat sich die tatsächliche Dauer der Außerbetriebnahme um knapp einen Tag verlängert. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

INES-Skala

Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Ein Mann hält in Stuttgart den Zapfhahn einer Wasserstofftankstelle an den Stutzen eines Wasserstoffautos.
Wasserstoff

Land fördert Entwicklung von Wasserstoff-Lkw

Green Bond BW
Finanzmarkt

Vierte Grüne Anleihe des Landes

Delegation aus Baden-Württemberg in Schottland mit Ministerin Petra Olschowski
Forschung

Olschowski auf Delegationsreise in Schottland

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Zirkuläres Bauen

Land veröffentlicht Leitfaden zum zirkulären Bauen

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
Elektromobilität

Anschub für elektrische Lastwagen und Infrastruktur

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Forschung

Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Forschung

Ersatzneubau an Universität Heidelberg übergeben

Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg
Meldepflichtiges Ereignis

Vorfall im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Impulsvortrag von Ministerin Nicole Razavi MdL
Lehmbau

Innovationspreis Lehmbau BW verliehen

Die derzeit größte Photovoltaik-Anlage auf einem See, aufgenommen mit einer Drohne.
Erneuerbare Energien

Bundesweit größter schwimmender Solarpark

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Innovation

Land investiert in „Strategische Technologien für Europa“

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Agri-PV-Forschungsanlage
Landwirtschaft

Forschungsanlage für Agri-Photovoltaik

Teilnehmende der Pressekonferenz beim 2. Wärmegipfel (von links nach rechts): Dr. Susanne Nusser, stv. Hauptgeschäftsführerin Städtetag Baden-Württemberg, Umweltministerin Thekla Walker, Patrick Holl, erster Beigeordneter Gemeindetag Baden-Württemberg, Prof. Dr. Martin Pehnt, wissenschaftlicher Geschäftsführer und Vorstand ifeu
Wärmegipfel 2024

Gemeinsam Richtung klimaneutrale Zukunft

Gruppenbild von Sarah Hagmann, Jan Kohlmeyer, Leiter der Stabstelle Klimaschutz der Stadt Stuttgart und Teilnehmenden beim Exchange Hub „Living Library – Jugend trifft Politik“ im Rahmen des Abschlussevents des EU-geförderten Projekts Mindchangers in Stuttgart.
Jugendbeteiligung

Abschluss des EU-Projekts „Mindchangers“