Das Land hat sich im Bundesrat erfolgreich für mehr Tierwohl im Umgang mit Schlachttieren eingesetzt. Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg angenommen, der sich für die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen einsetzt. Dies dient einem einwandfreien und tierschutzkonformen Schlachtvorgang.
„Unser Ziel ist es, das Tierwohl bei der Haltung und Schlachtung von Nutztieren weiter voranzubringen. Wir haben uns heute im Bundesrat erfolgreich für die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte für Schlachtbetriebe stark gemacht. Dies dient einem einwandfreien und tierwohlkonformen Schlachtvorgang und der Sicherheit der Anwender dieser Anlagen gleichermaßen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Der Bundesrat habe heute einen entsprechenden Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg, dem sich Bayern angeschlossen hat, angenommen. Hersteller von Betäubungsanlagen sollen demnach zukünftig verpflichtet werden, die von ihnen angebotenen Geräte vor Markteinführung auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf eine tierschutzkonforme Nutzung prüfen zu lassen.
„Fleisch und Fleischerzeugnisse sind für die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil der Ernährung. Darüber hinaus hat die Fleischerzeugung in Deutschland einen großen Anteil am landwirtschaftlichen Produktionswert. Dabei leistet die Haltung von Nutztieren einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften“, betonte Minister Hauk. Ziel Baden-Württembergs sei es, die heimische Nutztierhaltung und die regionale Schlachtung zu stärken. Dazu gehöre es auch, bestehende Unsicherheiten bezüglich der rechtskonformen Konstruktion und tierwohlgerechten Anwendung serienmäßig hergestellter Betäubungsgeräte und -anlagen zu beseitigen. Hierzu leiste der Entschließungsantrag Baden-Württembergs einen wichtigen Beitrag.