Die Landesregierung setzt alles daran, einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg zu verhindern. Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat einen breit angelegten Maßnahmenkatalog vorgelegt. Zentraler Bestandteil ist die Reduktion der hohen Schwarzwildbestände im Land mit jagdlichen Mitteln.
„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Osteuropa auch in Richtung Westen weiter aus. Unser Handeln zielt darauf ab, die heimischen Wild- und Nutztierbestände bestmöglich vor dieser nur für Schweine tödlichen Tierseuche zu schützen. Diesem Ziel trägt unser Maßnahmenkatalog Rechnung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Vor dem Hintergrund der dramatischen Folgen, die ein Einschleppen der ASP nach Baden-Württemberg hätte, müssten alle Anstrengungen unternommen werden, um dies zu verhindern. Auch gehe es darum, im Falle eines Ausbruches der ASP handlungsfähig zu sein und eine Ausbreitung bestmöglich zu verhindern.
„Für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen werden im laufenden Jahr 2018 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von bis zu drei Millionen Euro bereitgestellt. In Abhängigkeit vom weiteren Seuchenverlauf werden gegebenenfalls weitere haushaltsrechtliche Maßnahmen zu Finanzierung notwendig“, sagte Minister Hauk. Der für Baden-Württemberg vorgestellte Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest fuße auf mehreren Säulen.
Eine der wesentlichen Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Bekämpfung eines Seuchenausbruches bei Wildschweinen sei die drastische Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Zusätzlich müsse tot aufgefundenes Wild als Erregerreservoir und Infektionsquelle unschädlich beseitigt werden. Strengere Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben seien einzuhalten und umfassende Informationskampagnen zur Verhinderung menschlichen Fehlverhaltes als Ursache eines Erregereintrags würden durchgeführt.
„Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in heimischen Wild- und insbesondere Hausschweinepopulationen hätte dramatische wirtschaftliche Folgen für unsere heimische Landwirtschaft. Der Nachweis dieser Tierseuche führt in den betroffenen Regionen zu empfindlichen Umsatzeinbußen beim Handel mit Schweinen, Schweinefleischprodukten und sonstigen Produkten von Schweinen. Dies rührt daher, das bei Seuchenfeststellung sowohl durch die EU-Kommission als auch durch Drittländer Verbringungsbeschränkungen sowie Importstopps mit sofortiger Wirkung verhängt werden“, erklärte Minister Hauk. Das Beispiel Estland zeige, wie dies die Nutztierhalter treffen könnte. Dort sei die Anzahl der Schweinehalter zwischen 2014 und 2017 ASP-bedingt von 701 auf 127 Betriebe zurückgegangen.
Absenkung hoher Schwarzwildbestände im Fokus
„Im Kern unserer Überlegungen steht klar die Reduktion der hohen Schwarzwildbestände im Land mit jagdlichen Mitteln. Dazu brauchen wir wirksame Mittel, die die Arbeit der Jägerschaft erleichtern und effektiv gestalten helfen“, betonte Hauk. Die Wildschweinbestände stünden deshalb im Fokus, weil eine Tilgung der Seuche, wenn diese in der Wildschweinpopulation bereits stark verbreitet ist, auch bei Durchführung massiver Bekämpfungsmaßnahmen äußerst schwierig wäre und sich über Jahre hinziehen würde.
„Um die Wildschweinbestände abzusenken, müssen auf großer Fläche schlicht mehr Tiere erlegt werden. Dabei wird das Land die Jäger unterstützen“, sagte der Minister. Die Zulassung technischer Hilfsmittel solle die Nachtjagd auf Wildschweine erleichtern. Die allgemeine Schonzeit in den Monaten März/April solle ausgesetzt werden, ohne den Schutz der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere zu gefährden. Bürokratische Hemmnisse sollen abgebaut und die Durchführung effektiver Bewegungsjagden weiter ausgedehnt werden. Im Staatswald werde der Einsatz von sogenannten „Saufängen“ in begrenztem Umfang pilothaft erprobt.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest