Baden-Württemberg, Hessen und Bayern machen sich auf der Gesundheitsministerkonferenz für die Impfpflicht ab 60 Jahren stark. Eine ausführliche Beratung soll auf der Präsenzveranstaltung der Gesundheitsminister im Juni erfolgen.
In der nächsten Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am 22. und 23. Juni 2022 in Magdeburg in Präsenz stattfinden soll, werden die Ressortchefinnen und -chefs der Länder noch einmal über die Impfpflicht ab 60 Jahren beraten. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha hatte am Montag, den 16. Mai 2022, auf der digitalen Gesundheitsministerkonferenz gemeinsam mit seinem hessischen Amtskollegen Kai Klose den Antrag gestellt, das Thema Impfpflicht ab 60 Jahren noch einmal zu beraten.
Beide Länder sprechen sich in ihrem Antrag klar dafür aus, die altersgebundene Impfpflicht einzuführen. „Angesichts einer sehr wahrscheinlichen Infektionswelle im Herbst hält es die GMK weiterhin für erforderlich, eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie damit einhergehende mögliche Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung durch die Einführung einer unmittelbar geltenden Impfpflicht ab 60 Jahren zu verhindern. Die GMK appelliert daher an alle an der Bundesgesetzgebung Beteiligten, ein Gesetz für eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 ab 60 Jahren zu beschließen“, lautet der entsprechende Beschlussvorschlag des Antrags. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte sich am Montag seinen beiden Länderkollegen angeschlossen. Daraufhin wurde entschieden, das Thema noch einmal ausführlich auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz zu beraten, ein entsprechender Beschluss des Antrags wurde nun auf Juni vertagt.
Im Herbst erneut mit steigender Anzahl an Infizierten zu rechnen
Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Es ist wichtig, dass wir die Debatte zu diesem Thema nicht aufgeben. Ich habe noch Hoffnung, dass zumindest bei der Impfpflicht ab 60 Jahren das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Für den Herbst ist saisonal bedingt erneut mit steigenden Zahlen von Atemwegserkrankungen zu rechnen. Zur dann ohnehin vorhandenen saisonalen Belastung des Gesundheitssystems werden wieder vermehrt SARS-CoV-2-Fälle auch mit schweren Krankheitsverläufen hinzukommen. Da besonders die ältere Bevölkerung von schweren Verläufen betroffen ist, sollten wir nun noch einmal alle Kräfte bündeln und die Impfpflicht ab 60 noch nicht aufgeben.“
Gesundheitsminister Kai Klose (Hessen) meinte: „Im Bundestag hat Anfang April ein Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 leider keine Mehrheit gefunden. Die Impfpflicht jedenfalls für besonders gefährdete Personengruppen ist ein wichtiger Bestandteil präventiver Gesundheitspolitik. Ich halte es nach wie vor für erforderlich, eine Überlastung des Gesundheitssystems durch die Reduzierung schwerer COVID-19-Krankheitsverläufe zu verhindern.“
Mit Impfpflicht vor Infektionswellen gewappnet sein
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (Bayern) sagte: „Wir müssen für neue Infektionswellen im Herbst gewappnet sein. Bayern arbeitet bereits mit Expertinnen und Experten intensiv an einem Konzept. Aber wichtig ist auch eine allgemeine Impfpflicht, zumindest für Ältere. Denn Ältere haben ein erhöhtes Risiko, schwer zu erkranken. Die Bundesregierung darf sich hier nicht länger wegducken.“
Alle drei Gesundheitsminister sind sich einig: Es bestehen weiterhin Impflücken sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch bei den besonders zu schützenden älteren Personen. Durch Einführung einer Impfpflicht kann die Gefahr schwerer Krankheitsverläufe und die damit verbundene Belastung des Gesundheitssystems reduziert werden. Damit werden sowohl die vulnerablen Gruppen als auch die Gesamtbevölkerung auch hinsichtlich der gesamten gesundheitlichen Versorgung besser geschützt. Nur mit einem ausreichenden Impfschutz in der Bevölkerung können wir weitere schwere Infektionswellen verhindern.
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