„Wildtiere sind Teil unserer Kulturlandschaft. Die in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Schwarzwildbestände richten immer wieder große Schäden an und stellen uns vor große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam lösen können“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Wildschweine würden von menschlichen Strukturen und den Folgen des Klimawandels profitieren und sich entsprechend stark vermehren.
„Die Streckenergebnisse des Jagdjahres 2015/2016 belegen, dass sich die Jägerinnen und Jäger intensiv für die Regulation unserer heimischen Wildtierbestände einsetzen“, sagte der Minister. Es sei bisher schon eine Herausforderung gewesen, die Rehwildbestände so zu regulieren, dass eine natürliche Verjüngung der heimischen Hauptbaumarten möglich sei. Mit dem rasanten Anstieg der Schwarzwildbestände in den letzten Jahren seien die Ansprüche an die Jägerinnen und Jäger im Land gewachsen. Die Jagdstrecke an Schwarzwild habe im abgelaufenen Jagdjahr 2015/16 einen Zuwachs von rund 40 Prozent zur Vorjahresstrecke und mit insgesamt rund 68.000 Wildschweinen den bisher zweithöchsten Wert für Baden-Württemberg erreicht. „Um die Jägerinnen und Jäger bei der Regulation der Schwarzwildbestände zu unterstützen, haben wir einen landesweiten Runden Tisch Schwarzwild einberufen. Unter wissenschaftlicher Begleitung sollen Praxishinweise zum Management dieser Wildtierart erarbeitet und die Thematik effektiver Schwarzwildbejagung beleuchtet werden“, sagte der Minister. Der Runde Tisch ‚Schwarzwild‘ setze sich aus Vertreten der Jägerschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Veterinärwesens sowie des Natur- und Tierschutzes zusammen.
Rehwildbewirtschaftung
„Mit rund 167.000 erlegten Tieren ist das Reh nach wie vor die häufigste in Baden-Württemberg erlegte Wildtierart. Eine effektive Rehwildjagd ist notwendig, um die naturnahe Verjüngung unserer Wälder sicherzustellen“, erklärte der Forstminister.
Die Forstlichen Gutachten zum Wildverbiss würden eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Bemessung der Anzahl der zu erlegender Rehe in den Jagdrevieren darstellen. Alle drei Jahre würden die unteren Forstbehörden die Verbissbelastung der verschiedenen Baumarten im Wald aufnehmen. „Unsere Auswertungen zeigen, dass im Regelfall der Wildverbisses durch gezielte Bejagung an schützenswerten Verjüngungsflächen bei den allermeisten Baumarten auf ein vertretbares Maß abgesenkt werden kann“, sagte Peter Hauk. Lediglich bei der Baumart Eiche und bedingt auch bei der Tanne sei eine reine Bejagung nicht immer ausreichend. Dort müsse mit entsprechenden Schutzmaßnahmen aufwändig nachgeholfen werden.
„Forstliche Gutachten zum Wildverbiss an Waldbäumen”
In Baden-Württemberg ist das „Forstliche Gutachten zum Wildverbiss an Waldbäumen” als ein landesweites, jagdrevierbezogenes Schätzverfahren konzipiert. Das Verfahren hat sich seit über 30 Jahren bewährt.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald
Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg: Jagdstatistik