Rechtsverordnung

Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

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Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.

Corona-Verordnung der Landesregierung

Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Montag, den 23. März 2020.

Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)

    
vom 17. März 2020
(in der Fassung vom 22. März 2020)

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:

Stuttgart, den 17. März 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann, Erler

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Informationen in mehreren Sprachen/Information in other Languages

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 22. März 2020 in mehrere Sprachen übersetzen lassen:

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