„Die Bemühungen der Europäischen Union (EU), um die globale Entwaldung zu stoppen und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen ist grundsätzlich zu begrüßen. Bei der Umsetzung muss es aber um praxisnahe und vor allem unbürokratische Lösungen gehen, die an die waldarme Struktur in Deutschland angepasst sind und die mittlerweile sehr hohen Standards nachhaltiger Waldwirtschaft in Deutschland berücksichtigen. Daher ist es richtig den Starttermin zu verschieben. Dieser Schritt war längst überfällig. Jetzt müssen wir aber die verbleibende Zeit nutzen, um die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) besser zu machen, damit sie am Ende nicht zu einem Verhinderungsinstrument nachhaltiger Waldwirtschaft in Europa und Deutschland wird“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 7. November 2024 im Nachgang der jüngsten Sitzung des Landesforstwirtschaftsrates.
Der Landesforstwirtschaftsrat Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution zur Umsetzung der EUDR (PDF) formuliert. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel der Verordnung, das Fortschreiten der weltweiten Entwaldung einzudämmen, kritisiert aber den vorgesehenen Weg und fordert daher den Geltungsbeginn zu verschieben und inhaltliche Weiterentwicklungen bei der Umsetzung vorzunehmen. Dabei wird der derzeit von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag zur Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR unterstützt.
„Eine Umsetzung zum Jahresende wäre völlig unrealistisch. Ich bin froh, dass die Europäische Kommission die Hinweise aufgenommen und einen Vorschlag zur Verschiebung unterbreitet hat. Die Mitgliedstaaten haben signalisiert diesen Weg mitzugehen. Baden-Württemberg hat bereits seit langem dieses Vorgehen eingefordert und begrüßt daher das Einlenken der Kommission“, sagte Minister Hauk.
Neue Melde- und Dokumentationspflichten
Da die Umsetzung der EUDR in der aktuellen Form eine zusätzliche bürokratische Belastung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet, fordert der Landesforstwirtschaftsrat, dass auch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden. Beim Verkauf von Holz sind neue Melde- und Dokumentationspflichten unter Nutzung eines neuen EU-weiten Informationssystems vorgegeben. „Der enorme Zusatzaufwand für die betroffenen Akteure im Wald und entlang der gesamten Wertschöpfungskette geht völlig an dem vorbei, was die Verordnung eigentlich bewirken soll“, betonte Minister Hauk.
„Denkbar seien beispielsweise alternative Regelungen für Staaten, bei denen die Entwaldung nachweislich und belegbar ausgeschlossen werden kann. Durch die bestehende Gesetzgebung, funktionierende Verwaltungsstrukturen und verbreitete Zertifizierungssysteme ist eine umfassende Sicherstellung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der entsprechenden Lieferketten beim Holz in Baden-Württemberg bereits heute gewährleistet“, so Minister Hauk.
Landesforstwirtschaftsrat
Der Landesforstwirtschaftsrat berät das Ministerium bei forstlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Dem Gremium gehören Vertreterinnen und Vertretern des Waldbesitzes, der Berufsvertretungen, der Forstwissenschaft, des Natur- und Umweltschutzes, der Raumordnung und Landesplanung sowie der Holzwirtschaft an.
Die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juli 2023 in Kraft getreten und sollte ab dem 30. Dezember 2024 angewendet werden. Zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, den betroffenen Akteuren mehr Zeit für die Vorbereitungen zur Umsetzung der EUDR einzuräumen. Wenn dieser Vorschlag vom Europäischen Parlament gebilligt wird, gelten die neuen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Vermarktung des Rohstoffes Holz ab dem 30. Dezember 2025.