Landfrauen

Land unterstützt Frauen im Ländlichen Raum

(v.l.n.r.) Birgitta Klemmer, Friedlinde Gurr-Hirsch, Marie-Luise Linckh, Rosa Karcher, Grit Puchan, Juliane Vees, Sabine Schmidt (Quelle: MLR)

Frauen setzen wichtige Akzente im Ländlichen Raum. Das Land unterstützt daher Frauen gezielt mit dem Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) bei Existenzgründungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Netzwerkgründungen.

„Frauen sind wichtige Wegbereiterinnen für erfolgreiche Einkommensalternativen in landwirtschaftlichen Betrieben und leisten gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag bei der Sicherung eines zukunftsfähigen Ländlichen Raums“, sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch im Nachgang zu ihrem Meinungsaustausch mit den Präsidentinnen der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württembergs diese Woche.

„Frauen haben kreative und innovative Ideen sowie Engagement und Mut, ihre Projekte zu realisieren“, sagte Gurr-Hirsch. Um langfristig erfolgreich sein und neue Einkommensquellen erschließen zu können, seien fachspezifische Kenntnisse und sowie wirtschaftliches Know-how enorm wichtig. Auch ein kompetenter Umgang mit den wichtigen sozialen Medien für ein erfolgreiche Unternehmensmarketing gehöre heute zu den Schlüsselqualifikationen. „Bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützen wir Frauen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs ebenso wie bei Qualifizierungsmaßnahmen und Netzwerkgründungen mit unserem Programm ‚Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘“, sagte die Staatssekretärin.

Standbeine entwickeln und Perspektiven schaffen

Zum Stichtag 30. Juni 2016 konnten acht neue Projekte von und für Frauen mit einem Fördermittelvolumen von rund 294.000 Euro für eine Förderung aus dem IMF-Programm ausgewählt werden, so Gurr-Hirsch. Darunter seien auch drei Qualifizierungsprojekte der Bildungs- und Sozialwerke der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württembergs sowie das neue „Netzwerk Einkommen schaffende Dienstleistungen e.V. (NEsD)“ mit Geschäftssitz beim LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. Über das Projekt NEsD sollen in den nächsten vier Jahren Frauen professionell dabei unterstützt werden, neue Einkommensquellen sowie gemeinsam mit anderen Unternehmerinnen neue Marktnischen zu erschließen. Im neuen NEsD-Netzwerk arbeiten sieben Kooperationspartner zusammen – darunter das Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V., der Genossenschaftsverband Baden-Württemberg, die Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte Baden-Württemberg mbH, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der Landesverband Badischer Imker e.V., der Landesverband Württembergische Imker e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg e.V. sowie die Landkreise Alb Donau, Göppingen, Heidenheim, Ostalb und Schwäbisch Hall.

„Ich freue mich sehr, dass sich so viele unterschiedliche Akteure aus der Landwirtschaft und aus dem Ländlichen Raum zusammengeschlossen haben, um Frauen dabei zu unterstützen, neue Einkommensperspektiven zu erschließen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen“, sagte Friedlinde Gurr-Hirsch.

Das IMF-Programm

Das IMF-Programm wurde Ende Mai 2015 als Bestandteil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2014 bis 2020 (MEPL III) von der Europäischen Union genehmigt und läuft seit Juni 2015. Die EU finanziert das IMF-Programm mit 50 Prozent aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) mit – die anderen 50 Prozent gibt das Land.
Im IMF-Programm werden die drei Fördermodule Existenzgründung, Qualifizierung und Netzwerk angeboten, die sich gegenseitig ergänzen.

Mit dem Fördermodul Qualifizierung und Coaching können sich Frauen auf eine bevorstehende Existenzgründung oder Unternehmenserweiterung sowie auf den Wiedereinstieg in eine nichtselbstständige Erwerbstätigkeit vorbereiten. Die Förderung erfolgt über reduzierte Teilnahmegebühren für maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen durch vom Ministerium anerkannte Träger wie beispielsweise die Landfrauenverbände. Über dieses Modul kann ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.

Beim Fördermodul Existenzgründung und Weiterentwicklung kleinster Unternehmen können Existenzgründerinnen und Kleinunternehmerinnen einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 120.000 Euro. In LEADER-Gebieten kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt werden. Förderfähig sind beispielsweise Kosten für Maschinen und Anlagen oder Kosten für Computersoftware.

Neu gegründete Netzwerkorganisationen, die die Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner fördern, um wohnortnahe Einkommensmöglichkeiten für Frauen zu schaffen, erhalten über das Fördermodul Neu gegründete Netzwerkorganisationen für Frauen pro Jahr 70 Prozent der förderfähigen Personalkosten der Projektkoordinatorinnen beziehungsweise der Projektkoordinatorin und 50 Prozent der Sachkosten. Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal vier Jahren gewährt.

Interessierte Frauen können Förderanträge beim für den Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidium (Abteilung Landwirtschaft) stellen. Die Förderanträge müssen sie mit 25 Arbeitstagen Vorlauf vor dem jeweiligen Priorisierungstermin beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Über die Förderung der eingegangenen Anträge wird zu vorher festgelegten Priorisierungsterminen entschieden. Diese waren beziehungsweise sind im Jahr 2016: 29. Februar, 30. Juni, 30. September und 30. November.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: IMF-Programm

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