Ländlicher Raum

Geplante Schließung weiterer Notfallpraxen

Minister Peter Hauk appelliert an die Versorgungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigung. Die geplante Schließung weiterer Notfallpraxen sei für den Ländlichen Raum nicht hinnehmbar.

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Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Symbolbild

„Im Zuge der Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts wurden in Baden-Württemberg bereits mehrere Notfallpraxen dauerhaft geschlossen. Nun plant die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) das Netz an Notfallpraxen noch weiter auszudünnen. Dies wird unweigerlich zu einer Überlastung der Notfallstrukturen in unseren Kliniken führen. Besonders besorgniserregend ist dabei die bereits heute ungenügende hausärztliche Notfallversorgung im Ländlichen Raum. Ein weiteres Kaputtsparen und eine weitere Verschlechterung der medizinischen Versorgung des Ländlichen Raums sind für mich indiskutabel und nicht hinnehmbar!“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, im Hinblick auf die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, weitere 17 Notfallpraxen im Land zu schließen.

Die Schließung weiterer Notfallpraxen bedeutet einen immensen Mehraufwand für die ohnehin schon überlasteten Notaufnahmen der nächstliegenden Krankenhäuser. Für Patientinnen und Patienten, die an einem Wochenende erkranken und einen Arzt dringend benötigen, ist die hausärztliche Notfallpraxis die passgenaue Anlaufstelle. Viele von ihnen werden zukünftig nicht mehr zur dann weit entfernten Notfallpraxis fahren, sondern in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses, wo sich die Versorgungssituation in Folge weiter zuspitzen wird.

„Nach der Krankenhausreform wird der Ländliche Raum nun einmal mehr massiv bei der medizinischen Versorgung benachteiligt. Die Kassenärztliche Vereinigung muss ihren Versorgungsauftrag auch für den Ländlichen Raum ernst nehmen. Mit der geplanten Schließung weiterer Notfallpraxen wird dieser infrage gestellt. Die Belastungsgrenze ist erreicht. Ich fordere daher meinen Kollegen Manfred Lucha auf, die Aufsicht über die KVBW entsprechend wahrzunehmen und die KVBW dazu anzuhalten, die Standorte der Notfallpraxen aufrechtzuerhalten. Wenn der Versorgungsauftrag in der Obliegenheit einer Körperschaft zu massiven Benachteiligungen des Ländlichen Raumes führt, stellt sich für mich die Frage, ob dieser nicht doch besser beim Land selbst aufgehoben wäre. Die KVBW muss ihre Versorgungspflichten für den Ländlichen Raum erfüllen“, so Minister Peter Hauk.

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