Familien waren in den vergangenen Monaten durch Corona besonders belastet. Das Land hat deshalb in einer neuen Verordnung die Möglichkeiten für die Familienarbeit erweitert und fördert zusätzliche Familienfreizeiten im Sommer.
Zwischen Homeschooling und Homeoffice – Familien waren in den vergangenen Pandemie-Monaten ganz besonders belastet. Das Land erweitert deshalb in einer neuen Verordnung die Möglichkeiten für die Familienarbeit und fördert zusätzliche Familienbildungsfreizeiten (PDF) im Sommer.
„Gerade die Alleinerziehenden, sozial benachteiligte Familien und Familien mit geringen Einkommen waren von den pandemiebedingten Einschränkungen besonders hart betroffen. Sie können sich den Urlaub nicht unbedingt leisten – brauchen aber dennoch ganz dringend etwas Abstand vom Alltag. Deshalb wird das Land seinen Teil dazu beitragen, dass Familien mit Freizeitangeboten in den Sommerferien unterstützt werden“, sagte Sozialminister Manne Lucha.
Gemeinsame Erlebnisse von Eltern und Kindern
Um kurzfristig weitere Angebote für Familienfreizeiten im Sommer zu ermöglichen, hat das Sozialministerium zudem die Bedingungen des Landesprogramms STÄRKE für den Zeitraum Juli bis September 2021 angepasst. Familienbildungsfreizeiten unter dem Motto „STÄRKER nach Corona“ sollen Raum für gemeinsame Erlebnisse von Eltern und Kindern und Abstand zum Pandemie-Alltag bieten. Auch Familienfreizeiten zuhause unterstützt das Land. Zielgruppe sind hier Familien in besonderen Lebenslagen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen besonders betroffen waren wie zum Beispiel Alleinerziehende, sozial benachteiligte Familien und Familien mit geringen Einkommen.
„Wir hoffen, dass das Angebot von den Trägern vor Ort – trotz der Kurzfristigkeit – gut angenommen wird, damit Familien, die nicht in den Urlaub fahren können oder dringend zusätzliche Unterstützung benötigen, im Sommer die Möglichkeit zu einer Auszeit vom Alltag bekommen“, sagte Sozialminister Manne Lucha.
Neue Corona-Regelungen ermöglichen mehr Angebote
Mit der aktualisierten „Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen“, die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sind auch Maßnahmen zur Förderung der Erziehung in der Familie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wieder in größerem Umfang möglich:
- Angebote für kleinere Gruppen, bei denen ein effektiver Infektionsschutz gesichert ist, können auch ohne 3G-Nachweis durchgeführt werden. Die Zahl der Teilnehmenden bleibt jedoch begrenzt: Bei Inzidenzen unter 10 auf 60 Personen, bei Inzidenzen zwischen 10 und 35 auf 48 Personen, bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 auf 36 Personen und bei Inzidenzen über 50 auf 18 Personen in geschlossenen Räumen und 36 Personen im Freien. Nicht hiervon erfasst sind Angebote mit höheren Infektionsrisiken wie zum Beispiel Bewegungsangebote. Hier gilt bei Inzidenzen über 35 weiterhin die Pflicht zum 3G-Nachweis.
- Alternativ können Anbieter auch Veranstaltungen nach den Vorgaben der Corona-Verordnung durchführen, müssen sich dann aber auch an die dortigen Vorgaben für Testungen halten. Da die Impfquoten bei Familien mit minderjährigen Kindern momentan noch unter dem Landesschnitt liegen, soll bei größeren Veranstaltungen in den Inzidenzstufen 1 und 2 in der Regel weiterhin für nicht geimpfte oder genesene Personen ein Testnachweis verlangt werden.
- Bei Inzidenzen unter 35 sind auch Angebote wie Familienfreizeiten mit Übernachtung außer Haus wieder zulässig. Die Zahl der teilnehmenden Haushalte ist jedoch je nach Inzidenz begrenzt.
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Überblick zur Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen vom 30. Juni 2021 (PDF)
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