Ländlicher Raum

Land unterstützt Ausbau bezahlbaren Wohnraums im Ländlichen Raum

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Das Jahresprogramm 2017 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum konzentriert sich vor allem auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte. „Wir fördern gezielt den Umbau und die Modernisierung ungenutzter Gebäude im Innenbereich unserer Dörfer“, sagte Minister Peter Hauk zur Ausschreibung des Förderprogramms.

Vielfach ist in Ortskernen ein Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. „Auch im Ländlichen Raum steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. In vielen Dörfern bieten diese Gebäude und Flächen genügend Potenzial für eine künftige Ortsentwicklung im Innenbereich. Deshalb wird sich das ELR in diesem Jahr vor allem auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte konzentrieren. Wir wollen, dass unsere Dörfer auch künftig Lebensraum sind und Wohnraum für Jung und Alt bieten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, zur Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2017.

„Strukturförderung heißt, die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Mit dem ELR haben wir ein hervorragendes Förderinstrument, um den Ländlichen Raum als Wohn- und Arbeitsort auch künftig attraktiv zu halten“, so der Minister. Gefördert werden Projekte, die zeitgemäßes Leben, Wohnen und Arbeiten ermöglichen. Die Förderung konzentriert sich auf die Innenentwicklung der Gemeinden, um damit die Ortskerne zu stärken und den Flächenverbrauch zu reduzieren. „Hierfür wollen wir den Blick unserer Gemeinden sowie der Menschen schärfen. Deshalb wollen wir die Hälfte unseres Mittelvolumens für wohnraumbezogene innerörtliche Projekte zur Verfügung stellen. Dazu benötigen wir aber entsprechende Anträge der Gemeinden und der privaten Wohnungs- und Hausbesitzer“, hob der Minister hervor. „Moderner Holzbau ermöglicht innovative Lösungen, die vor Jahren noch nicht denkbar waren. Holz ist gleichzeitig ein nachwachsender, umweltfreundlicher Baustoff. Deswegen gibt es im ELR ab sofort eine höhere Förderung für private Wohnbauprojekte, die mit der Verwendung von Holz Besonderes aufzeigen“, kündigte Hauk an.

Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum sei auch die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig hierfür sei der Erhalt von Dorfgasthäusern und Dorfläden, die für die Attraktivität des Ländlichen Raums Bedeutung haben. Weitergehende Anstrengungen bedürfe es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. „Für die Landesregierung ist die Innenentwicklung und vor allem die Stärkung der Ortskerne eine zentrale Aufgabe. Diesen Grundsatz ‚innen vor außen‘ haben wir in der Koalitionsvereinbarung festgehalten. Solche Projekte werden wir bevorzugt unterstützen“, betonte Hauk.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2017 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 28. Oktober 2016 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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