Coronavirus

Land untersagt Großveranstaltungen

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Leere Sitzplätze in einem Sportstadium.

Ab sofort müssen Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden wegen des Coronavirus abgesagt beziehungsweise ohne Zuschauer durchgeführt werden.

Das Sozialministerium als oberste Gesundheitsbehörde hat am Mittwoch, 11. März 2020, einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:

  1. Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden beziehungsweise ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.
     
  2. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.

Der Erlass gilt ab sofort und ist nicht befristet.

Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württemberg

Sozialministerium: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und mehr

Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten

Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

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