Die Ausschreibungsfrist von 14 Notarstellen in Baden-Württemberg beginnt. Die Ausschreibung umfasst Stellen an zwölf Standorten. Notarinnen und Notare sollen künftig möglichst wohnortnah für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar sein.
Das Land Baden-Württemberg schreibt 14 Notarstellen ab dem 15. August 2022 aus. Dabei handelt es sich um die größte Ausschreibung seit der im Januar 2018 abgeschlossenen Notariatsreform. Die Ausschreibung umfasst Stellen an den Standorten Calw, Lörrach, Ludwigsburg (zwei Stellen), Öhringen, Ravensburg, Riedlingen, Singen (Hohentwiel), Staufen im Breisgau, Stuttgart (zwei Stellen), Villingen-Schwenningen, Waghäusel und Waldshut-Tiengen. Hierbei handelt es sich um neun neu geschaffene Stellen und fünf Nachfolgestellen. In Baden-Württemberg sind zurzeit 337 hauptamtliche Notarinnen und Notaren tätig.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Auf der wohnortnahen Verfügbarkeit von Notarinnen und Notaren für die Bürgerinnen und Bürger – gerade auch im ländlichen Raum – liegt unser besonderes Augenmerk. Auch in Zukunft wollen wir eine flächendeckende Versorgung und einen bürgernahen Zugang zu notariellen Dienstleistungen gewährleisten. Daher freue ich mich besonders über die 14 Notarstellen, die wir mit hervorragend ausgebildeten Juristinnen und Juristen besetzen können“.
Die dreiwöchige Ausschreibungsfrist beginnt ab 15. August 2022 und endet am 5. September 2022. Die Ausschreibungen sind auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration abrufbar.
Notarinnen und Notare haben ein öffentliches Amt inne
Notarinnen und Notare haben ein öffentliches Amt inne und ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Die Notarinnen und Notare bieten unabhängige und unparteiliche Vertragsgestaltung und Streitschlichtung.
Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamts- und Notariatsreform wurden die rund 300 staatlichen Notariate zum 1. Januar 2018 aufgelöst. Die baden-württembergische Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens bilden gemeinsam die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Beurkundungen werden seitdem ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen.