Coronavirus

Land lässt Abholangebote Click&Collect im Einzelhandel weiter zu

Eine Verkäuferin übergibt im Eingang eines Geschäfts einem Kunden bestellte Ware.

Baden-Württemberg lässt im Rahmen der Corona-Verordnung des Landes Abholangebote im Einzelhandel weiter zu. Damit weicht das Land nicht von den geplanten Regeln der „Bundes-Notbremse“ ab.

Zur Weitererlaubnis von Abholangeboten (Click&Collect) in der Corona-Verordnung des Landes teilte der Amtschef des Ministeriums für Soziales und Integration, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Sonntag, 18. April, mit:

„Im Rahmen der Ressortabstimmung und nach intensiver juristischer Prüfung hat sich die Landesregierung einvernehmlich darauf verständigt, so genannte Click-Collect-Angebote auch bei einer Drei-Tage-Inzidenz von über 100 weiterhin zu erlauben. Der vorliegende Entwurf und die Beratungen über eine bundesgesetzliche ‚Notbremse‘ deuten aus unserer Sicht darauf hin, dass auch der Bund Click&Collect weiter zulassen und nur die Öffnung für den Kundenverkehr untersagt sehen will. Von einer Schließung von Abholstellen ist dort nicht die Rede. Insofern weicht das Land auch bei den Regeln für den Einzelhandel vom Gesetzentwurf des Bundes nicht ab, im Gegenteil: Gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Regelungen der Bundesnotbremse für Baden-Württemberg schon ab morgen antizipieren wollen, ist die Entscheidung konsequent und stützt auch den Handel.“

Kontaktarme Warenausgabe innerhalb fester Zeitfenster

§ 13a Absatz 3 Satz 4 der am 19. April in Kraft tretenden Corona-Verordnung legt fest: „Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe von Waren kontaktarm und innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren.“

Das heißt: Es handelt sich bei Click&Collect um ein Abholangebot im Einzelhandel, bei dem der Kauf zwingend schon im Vorfeld ohne physischen Kontakt und ohne Begutachtung der Ware abgeschlossen wurde. Es dürfen also keine Kaufanreize zum Beispiel durch vorheriges Anschauen und vorherige Auswahl der Waren im Laden geschaffen werden. Die Übergabe der Ware muss dann kontaktlos oder zumindest kontaktarm innerhalb eines dem jeweiligen Kunden vorgegebenen Zeitfensters erfolgen, damit Begegnungen zwischen den Kunden weitestgehend ausgeschlossen bleiben. Durch ein entsprechendes Hygienekonzept sind Ansammlungen von Menschen vor beziehungsweise in den Verkaufsstellen zu vermeiden.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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