Das Land hat zu einem Informations- und Meinungsaustausch über die strahlenschutzrechtliche Freigabe von Abfällen zwischen Ärzteschaft, Strahlenschutzkommission und Vertretern der Landkreise geladen. Bei dem fachlichen Austausch steht das sogenannte Zehn-Mikrosievert-Konzept zur Disposition.
Zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung gibt es genaue gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit Abfallmaterial, das beim Abriss atomarer Anlagen anfällt. So wird unter anderem durch Strahlungsmessungen festgestellt, welches Material wie entsorgt werden muss. Abfall, bei dem die Messungen ergeben haben, dass für Einzelpersonen nur eine effektive Dosis im Bereich von zehn Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann, gilt als freigemessen. Er fällt nicht mehr unter den Regelungsbereich des Atomgesetzes, sondern kann abfallrechtlich behandelt und auf einer Deponie entsorgt werden. Dieses sogenannte Zehn-Mikrosievert-Konzept ist in Teilen der Öffentlichkeit und bei Teilen der Ärzteschaft umstritten.
Auf Einladung des baden-württembergischen Umweltministeriums treffen sich deshalb unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Bundes- und Landesärztekammer, der betroffenen Landkreise (Standortkreise für atomare Anlagen) und des baden-württembergischen Umweltministeriums zu einem fachlichen Informations- und Meinungsaustausch. Das Fachgespräch findet in den Räumen der L-Bank in Stuttgart statt. Als Experten sind der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission Prof. Dr. Joachim Breckow und sein Stellvertreter Christian Küppers sowie die ehemaligen Kommissionsmitglieder Prof. Dr. Frederik Wenz (Universitätsklinikum Mannheim) und Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose eingeladen.
Thema trotz klarer Rechtslage umfassend diskutieren
„Ziel des Gesprächs ist der interne fachliche Austausch“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller vor Beginn des Treffens. „Wir wollen die unterschiedlichen Bewertungen des Zehn-Mikrosievert-Konzeptes offen miteinander diskutieren und herausfinden, wo die Probleme gesehen werden und ob es möglicherweise neue medizinische Erkenntnisse gibt, die bei der Praxis der Freimessung berücksichtigt werden müssen.“
Solche internen Fachgespräche gebe es immer wieder, zum Thema Freigabe von Abfällen seien unter anderem auch die Umwelt- und Naturschutzverbände sowie kritische Bürgerinnen und Bürger bereits zu Gesprächen im Umweltministerium gewesen.
Untersteller dankte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am heutigen Fachgespräch ausdrücklich für ihre Bereitschaft, zu diesem Zweck nach Stuttgart zu kommen. „Unabhängig von der klaren Rechtslage im Umgang mit freigemessenen Abfällen, war und ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir dieses Thema umfassend und fachlich diskutieren“, sagte Untersteller.