Primärversorgungszentren bieten den Bürgerinnen und Bürgern künftig Erstberatung und medizinische Grundversorgung. Dadurch werden Krankenhäuser entlastet und die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen gesichert. Das Land fördert nun weitere acht Projekte mit bis zu 300.000 Euro.
Die Primärversorgung ist für Patientinnen und Patienten zumeist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Bislang erfüllt diese Funktion vor allem der Hausarzt. In Zukunft sollen beim Erstkontakt auch sogenannte Primärversorgungszentren eine wichtige Rolle spielen. In sogenannten Primärversorgungszentren arbeiten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe eng zusammen und bieten Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Betreuung. Sie entlasten dadurch die Krankenhäuser und sichern die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Regionen.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Sozialministerium deshalb einen Förderaufruf zu Primärversorgungszentren veröffentlicht, so dass aktuell bereits vier zukunftsweisende Projekte im Land gefördert werden. Um das Konzept in Baden-Württemberg weiter zu verankern, unterstützt das Land nun weitere Projekte mit jeweils bis zu 300.000 Euro.
Sektoren der medizinischen Versorgung enger verknüpfen
„Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir bislang strikt getrennte, einzelne Sektoren der medizinischen Versorgung noch enger miteinander verknüpfen müssen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Primärversorgungszentren bieten neben einer Erstberatung und medizinischen Grundversorgung, auch präventive, gesundheitsfördernde, kurative, pflegerische, rehabilitative oder palliative Angebote. Unser Ziel ist es, dass jede und jeder künftig möglichst nah am Wohnort ein passendes Angebot finden kann.“
Die Ergebnisse der Projekte sollen neue Erkenntnisse liefern, wie Primärversorgungszentren und -netzwerke als eine leicht zugängliche Kontaktstelle für alle Menschen mit gesundheitlichen Fragen und Problemen flächendeckend ausgestaltet werden können. Wichtig dabei ist vor allem eine gute Einbindung in örtliche Strukturen.
Neuer Förderaufruf für acht Projekte
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, also Kommunen, Städte, Land- und Stadtkreise. Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen. Angedacht ist die Förderung von bis zu acht Projekten jeweils vom 1. Oktober 2020 bis maximal zum 31. Dezember 2022. Es können bis zu 300.000 Euro pro Projekt beantragt werden.