Viele Bäume und deutlich mehr Grün, dafür weniger versiegelte Flächen und Parkplätze – so können wir unsere Städte und Gemeinden auf die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden besser vorbereiten. Das Verkehrsministerium fördert hierzu Maßnahmen als Teil des Umbaus zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten.
Auch in Baden-Württemberg muss sich die Bevölkerung auf immer mehr Hitzetage im Sommer einstellen. Dicht bebaute Bereiche in Städten und Gemeinden heizen sich dabei noch einmal deutlich stärker auf als ihre Umgebung. Wer im Freien arbeitet oder in dicht bebauten Wohngebieten lebt, ist von solchen Hitzeperioden besonders betroffen. Die Entsiegelung von Flächen und deren Begrünung sind zentrale Ansätze, um die Folgen des Klimawandels in den Innenstädten abzumildern und einen kühlenden Effekt auf das Stadtklima zu erreichen. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bietet das Verkehrsministerium Kommunen finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen an, um Straßen und Verkehrsflächen dem Klimawandel anzupassen und dadurch für mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität zu sorgen.
Verkehrsminister Winfried Hermann betonte: „Die heißen Sommer und die fortschreitende Erderwärmung zwingen zum Umdenken. Wo immer es möglich ist, sollten überdimensionierte, versiegelte und sich aufheizende Straßen- und Parkflächen entsiegelt und begrünt werden. Viele Städte und Gemeinden erkennen den Handlungsbedarf und machen sich auf den Weg. Wir unterstützen diese Kommunen bei der Umgestaltung ihrer Straßenräume, um die Menschen vor Hitze zu schützen, den Kohlenstoffdioxid(CO2)-Ausstoß zu senken und gleichzeitig der Natur wieder mehr Raum in den Städten zu geben. So entstehen weitere zukunftsorientierte und lebenswerte Innenstädte und Ortsmitten. Ich ermutige alle Kommunen, solche Maßnahmen zur Klimaanpassung zu ergreifen und die Fördermittel in Anspruch zu nehmen!“
Von der Fahrspur zum Grünstreifen
Konkret heißt das: Im Rahmen des Umbaus zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten ist über das LGVFG nicht nur der Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen förderfähig, sondern auch beispielsweise die Umwandlung von Verkehrsflächen in Grünflächen und Baumpflanzungen. Außerdem können Kommunen mit den Fördermitteln an Spiel- und Aufenthaltsflächen unter anderem Sitzgelegenheiten einrichten, für zusätzlichen Schatten sorgen und Trinkbrunnen oder Wasserelemente schaffen.
Dass das Anlegen von Grünflächen und die Pflanzung von Bäumen in Innenstädten auch im kleinräumigen Maßstab und relativ kurzfristig eine große Wirkung auf das Mikroklima entfalten, lässt sich nicht nur am eigenen Leib erspüren und mit der Beliebtheit begrünter und beschatteter Plätze in den Städten belegen. Mit Drohnen erzeugte Wärmebilder zeigen eine durchschnittlich circa 20 Grad Celsius höhere Lufttemperatur über asphaltierten und versiegelten Flächen im Vergleich zu unmittelbar angrenzenden Grünflächen. Durch Verschattung reduziert sich die gefühlte Temperatur um bis zu zwölf Grad, die Oberflächentemperatur sinkt um zehn bis 20 Grad.
Antragsfrist bis 31. Oktober 2023
Kommunen können bei den Regierungspräsidien bis zum 31. Oktober einen Antrag zur Aufnahme ins LGVFG-Programm einreichen, ergänzend ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich. Parallel zur Förderung des Ortsmittenumbaus in Kommunen plant das Land ein eigenes Programm zum Umbau von Ortsdurchfahrten an Bundes- und Landesstraßen.
Über das LGVFG stehen den Kommunen seit 2019 attraktive Fördermöglichkeiten für den Umbau ihrer Ortsmitten zur Verfügung. Die Förderung umfasst unter anderem den Umbau innerörtlicher Straßen sowie verkehrstechnische Maßnahmen in kommunaler Baulast zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insbesondere für den Rad- und Fußverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum sowie zur Reduzierung der Belastung mit Lärm und Luftschadstoffen.