Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert auch 2023 und 2024 den Einsatz von Gestaltungsbeiräten in Kommunen. Als beratendes Expertengremium geben die Gestltungsbeiräte der Verwaltung, Politik und den Bauherren wertvolle Impulse für ihre Planungen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg fördert in den Jahren 2023 und 2024 erneut den Einsatz von Gestaltungsbeiräten in baden-württembergischen Kommunen. Finanzielle Unterstützung zur Verstetigung eines Gestaltungsbeirats in Höhe von insgesamt 37.600 Euro erhalten die Städte Heilbronn und Langenau. Zudem wird die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den Gestaltungsbeiräten in Friedrichshafen, Karlsruhe, Konstanz, Laupheim, Nürtingen und Stuttgart mit rund 69.800 Euro gefördert. Insgesamt beträgt die Förderung rund 107.000 Euro.
Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, sagt: „Was die Gestaltungsbeiräte zu einer echten Bereicherung im Planungsprozess macht, ist ihr frischer Blick von außen. Als beratendes Expertengremium geben sie der Verwaltung, Politik und den Bauherren wertvolle Impulse für ihre Planungen. Sie fördern den Austausch mit der Öffentlichkeit und helfen dabei, die besten städtebaulichen und architektonischen Lösungen für die Herausforderungen vor Ort zu finden – sei es der Wohnraumbedarf, der Flächenverbrauch oder die lebenswerte und klimafreundliche Gestaltung unserer Ortsmitten und Quartiere. Wichtig ist, dass die Gestaltungsbeiräte gut in die baukulturellen Prozesse vor Ort eingebunden werden: So fallen ihre Empfehlungen auf fruchtbaren Boden, so können sie die größte Wirkung erzielen.“
Bereits 40 Gestaltungsbeiräte gefördert
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen Gestaltungsbeirat erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Seit 2015 wurden 40 Kommunen mit insgesamt rund 1,02 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Aktuell gibt es 49 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.
Zweiter landesweiter Erfahrungsaustausch
Die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen kommunaler Gestaltungsbeiräte standen auch im Mittelpunkt des zweiten landesweiten Erfahrungsaustauschs, zu dem das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Kooperation mit der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Stadt Friedrichshafen am 30. November eingeladen hatte. Unter dem Motto „Mit Rat und Tat – baukulturelle Entwicklung in Stadt und Land“ diskutierten über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen Strategien und Instrumente für die wirksame und effektive Arbeit eines Gestaltungsbeirats. Große Einigkeit bestand darin, dass jede Kommune hierfür ihre eigene Herangehensweise finden muss, dass die Einbindung der Kommunalpolitik aber stets eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Beratungsergebnisse ist.
„Die Gestaltungsbeiräte sind ein Erfolgsmodell. Sie erzielen dann die besten Lösungen, wenn eine konkrete Bauaufgabe eingebettet ist in ein Entwicklungskonzept. Der neue Ortsentwicklungsbeirat der Architektenkammer will kleinere Gemeinden motivieren und dabei unterstützen, die verdeckten Potentiale ihrer Orte zu entdecken und zu heben, zumindest aber über zeitgemäße, nachhaltige Strukturen der (Um-)Nutzung nachzudenken“, so Markus Müller, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Fabian Müller, Erster Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen, sagt: „Wir sind mit den Ergebnissen aus unserem Gestaltungsbeirat in Friedrichshafen sehr zufrieden. Im Beirat wird die Gestaltung von Gebäuden oft kontrovers diskutiert, aber gerade diese fachliche und gestalterische Auseinandersetzung bringt die Projekte weiter und führt in vielen Fällen zu Ergebnissen, die auch die Bauherren überrascht. Die Diskussionen lohnen sich.“
Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten oder öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen sie dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und im Sinne einer guten Baukultur untereinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Förderung von Gestaltungsbeiräten