Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Kreislandfrauenverbandes Biberach-Sigmaringen überreichte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch zusammen mit Präsidentin Juliane Vees vom LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern Abschlusszertifikate an Absolventinnen der Fortbildungsmaßnahme „Frauenkompetenz im Agrarbüro“. Das Land fördert die Maßnahme mit 15.000 Euro.
„Landfrauen sind eine starke Gruppe, und in vielen Betrieben liegt die Verantwortung für die Betriebswirtschaft, das Marketing, die betriebliche Kommunikation sowie für das Erschließen zusätzlicher Einkommensquellen voll in den Händen der Frauen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch, in Riedlingen-Neufra (Landkreis Biberach). Die Arbeit der Frauen sei wichtig für die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Der Frauenanteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten läge bei rund 41 Prozent. Rund acht Prozent der Höfe würden von Frauen geführt. Aufgabe des Landes sei es, die Frauen bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit zu unterstützen. Qualifizierungen und Fortbildungen seien wichtig.
„Frauen tragen immer wieder mit kreativen Ideen zur Schaffung neuer Betriebszweige bei. Mit Ideenreichtum, Mut und Geschick erschließen sie neue Tätigkeitsfelder und zusätzliche Einkommensquellen für die Betriebe. Sie sind oft Vorbilder und Impulsgeber“, erklärte die Staatssekretärin. Dadurch würden sie die Landwirtschaft allgemein und mit ihr die Leistungsfähigkeit des Ländlichen Raums insgesamt stärken.
Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum”
Über das vom Land und der Europäischen Union mitfinanzierte Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum” werden maßgeschneiderte Qualifizierungsprojekte für Frauen, Existenzgründungen oder Erweiterungen von Kleinstunternehmen von Frauen und neugegründete Netzwerkorganisationen gefördert. Ziel des Förderprogrammes ist es, Projekte zur Erschließung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten für Frauen anzustoßen, ihren Unternehmerinnengeist zu fördern und zur Steigerung der Lebensqualität und zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft beizutragen.
Der nächste Auswahltermin für neue Förderanträge ist am 30. November 2016. Interessierte Frauen sollten umgehend ihre Förderanträge beim für ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidium einreichen.
Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerinnen, Förderanträge und weitere Informationen