Denkmalförderung

Land fördert 50 Kulturdenkmale mit rund 4,1 Millionen Euro

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Das Münster in Ulm spiegelt sich in einer Fensterscheibe wider. (Bild: dpa)

Das Land fördert in der letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2021 den Erhalt und die Sanierung von 50 Kulturdenkmalen mit rund 4,1 Millionen Euro.

Zum Erhalt und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere 4,1 Millionen an Fördermitteln freigegeben.„Ich freue mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr die Eigentümer bei der Pflege ihrer Kulturdenkmale kraftvoll unterstützen können“, sagte Ministerin Nicole Razavi.

Im Rahmen dieser dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2021 entfallen rund 34 Prozent der Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümer, 48 Prozent auf Vorhaben von Kirchen und 18 Prozent auf Vorhaben von Kommunen.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Zu den geförderten kirchlichen Projekten gehören beispielsweise das Ulmer Münster mit 500.000 Euro für die Restaurierungsarbeiten 2021, die katholische Pfarrkirche Sankt Georg in Empfingen mit 69.940 Euro für die Sanierung des Kirchenschiffs und die katholische Pfarrkirche St. Leonhard in Stödtlen mit 161.460 Euro für die Instandsetzung der Dach- und Deckenkonstruktion und der Natursteinfassade.

Auch kommunale Maßnahmen befinden sich in dieser dritten Tranche. So sind zum Beispiel für die Sanierung der Holzfenster des Rathausensembles in Reutlingen 147.860 Euro vorgesehen, für die Sanierung des ehemaligen Gasthauses Ochsen in Erlenmoos 172.370 Euro, für die Gesamtinstandsetzung Sybelcentrum und Augartenschule in Karlsruhe 389.340 Euro und für die Instandsetzung des Holztragewerks, der Fachwerkaußenwände und die Erneuerung der Dachdeckung des Torhauses Neckartor „Starentor“ in Kirchheim am Neckar 34.560 Euro. Weitere geförderte kirchliche und kommunale Projekte sind der Projektliste (PDF) zu entnehmen.

Zuwendungen sind ebenfalls für private Vorhaben vorgesehen, beispielsweise für die Sanierung eines Wohn- und Geschäftshauses in Eppingen, für die Reparatur und den Teilausbau des Daches des Reschhof in Gutach im Breisgau, für die Restaurierung der Schlosskapelle des Schlosses Munzingen in Freiburg-Munzingen und für die Sanierung und den Umbau eines Weinbauernhauses in Immenstaad.

Kulturdenkmale stärken das Heimatgefühl der Menschen

„Baden-Württemberg ist geprägt durch seine reiche und vielfältige Denkmallandschaft. Diese Kulturdenkmale prägen das Bild vieler Städte und Gemeinden im Land; sie stiften Identität und stärken das Heimatgefühl der Menschen. Das alles gilt es zu bewahren, nutzbar zu machen und mit immer neuem Leben zu füllen“, sagte die Ministerin.

Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Mit diesen Fördermitteln konnten insgesamt 145 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 10,7 Millionen Euro für das Denkmalförderprogramm 2021 vorgesehen werden. Hinzu kommen nach aktuellem Stand noch 79 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von insgesamt rund 0,8 Millionen Euro, die von Seiten des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens bereits fortlaufend bewilligt werden konnten.

Land fördert Denkmale seit über 40 Jahren

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Die Fördermittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

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