Mit der Tierheimförderung unterstützt das Land im Jahr 2016 sechs baden-württembergische Tierheime bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Im Jahr 2016 konnten alle Anträge auf Förderung berücksichtigt werden.
„Die Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Wir unterstützen sie mit unserer Tierheimförderung deshalb bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen und freuen uns, dass in diesem Jahr alle Anträge auf Förderung berücksichtigt werden können“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
In zahlreichen Tierheimen sind bauliche Mängel zu beheben und Sanierungen durchzuführen, vereinzelt kommt sogar nur ein Neubau in Frage. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben zur Unterbringung von Tieren, aber auch zur energetischen Sanierung von Gebäuden eingehalten werden. „Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist angespannt, es fehlt das Geld für Investitionen. Unsere Förderung ermöglicht es, dringend notwendige Maßnahmen an zahlreichen Gebäuden durchzuführen“, so der Minister weiter. Um den Tierschutz im Land weiter zu stärken kündigte Hauk an, die Förderung konsequent fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Sechs Projekte werden landesweit gefördert
Das Land hat für das Jahr 2016 Fördermittel in Höhe von 330.000 Euro für sechs Projekte in Baden-Württemberg zugesagt. „Unsere Fördermittel kommen dort an, wo sie am meisten gebraucht werden und tragen dazu bei, die Situation der Tierheime im Land weiter zu verbessern“, so der Minister abschließend.
Geförderte Tierheime 2016
- die Stadt Hausach (Ortenaukreis) für den Tierschutzverein Kinzigtal e. V.
- die Stadt Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) für den Tierschutzverein Schorndorf und Umgebung e. V.
- die Stadt Esslingen für den Tierschutzverein Esslingen und Umgebung e. V.
- den Landkreis Böblingen für den Neubau eines Kreistierheims
- die Stadt Ehingen (Alb-Donau-Kreis) für das Katzenhaus in Ehingen
- die Stadt Karlsruhe für den Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e. V
Das Land stellt jährlich Gelder für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 100.000 Euro je Projekt. Mit ebenfalls mindestens einem Drittel müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Ansprechpartner für die Tierheimbetreiber ist die Gemeinde oder der Landkreis vor Ort. Gemeinden oder Landkreise wenden sich bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit