Denkmalschutz

Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Solaranlage auf den Dächern im Hof des ZKM (Zentrum für Kunst und Medien) in Karlsruhe

Das Land erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung „regelmäßig zu erteilen“.

Das Land Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf denkmalgeschützten Gebäuden. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt. Ihr Haus habe als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Leitlinien erlassen. Laut den Leitlinien ist die Genehmigung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden.

„Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so Ministerin Razavi. „Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht. Wir wollen Ermöglicher sein, keine Verhinderer. Und wir machen damit deutlich: Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus, im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“

Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal (nach § 2 Denkmalschutzgesetz) errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Dies wird von den zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratsämtern, größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften jeweils im Einzelfall geprüft. Die neuen Leitlinien des Ministeriums dienen dabei als Handreichung und Entscheidungshilfe. Sie stellen klar: Die Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“. Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals kann anders entschieden werden. Dabei soll in der Einzelfallprüfung zum Beispiel auch berücksichtigt werden, ob die Solaranlage ausreichend Abstand zur Dachkante hält oder ob sie farblich weitgehend an die Farbe des Dachs angepasst ist.

„Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder Dünnschicht-Techniken – versprechen immer bessere Denkmallösungen“, so Ministerin Razavi. „Insbesondere eine ganzheitliche Betrachtung birgt Potentiale für erneuerbare Energien.“

Die Leitlinien in Kürze

Grundlagen für die Einzelfallentscheidung sind folgende Punkte:

  • Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden besser für die Errichtung eignen.
  • Bestehen künstlerische Schutzgründe für das Kulturdenkmal, ist zu prüfen und gesondert zu begründen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht genehmigungsfähig.
  • Solaranlagen müssen sich der eingedeckten Dachfläche unterordnen.
  • Von den Leitlinien unberührt bleiben die Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potentiellen UNESCO-Weltkulturerbestätte liegen.

Weitere Meldungen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. November 2024

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Gesundheit

192 Millionen Euro für die Krankenhäuser

Bioökonomie: Illustration zu CO2-Recycling-CCUBIO
Klimaschutz

Land fördert CO2-Recycling aus Abluft von Unternehmen

Eine Kläranlage (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)
Abwasser

Phosphor-Ressourcen vor Ort nutzen

Ein Güterzug fährt über eine Bahnkreuzung (Quelle: dpa).
Schienenverkehr

Plattform für Sicherheit im Schienenverkehr gestartet

Arbeiter verlegen Rohre für ein Wärmenetz. (Foto: © dpa)
Wärmeversorgung

700.000 Euro für drei weitere Wärmenetze

Ein Bauarbeiter füllt eine Fläche auf einer Baustelle mit Beton.
Klimaschutz

Pilotanlage zur Speicherung von CO2 in R-Beton

Familie auf Sofa
Familie

Familienförderstrategie verabschiedet

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Hochschulen

Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Tübingen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Begrüßungsrede
Medienpolitischer Kongress

Kretschmann: Transparenz in Netz und Medien wichtig

Logo von MedienFokus BW
Medienbildung

Aus Kindermedienland wird MedienFokus BW

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Luft- und Raumfahrt

THE Aerospace LÄND in Berlin

Genussgipfel
Ernährung

Hauk zeichnet Genussbotschafter aus

Mehrere Sonnenhungrige sitzen am sogenannten Malereck in Langenargen am Bodensee unter ihren Sonnenschirmen oder bräunen sich in der Sonne. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Tourismus

Tourismus weiter auf Rekordkurs

Ein Forstwirt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald fällt bei St. Märgen eine Fichte. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Forst

Gesundheitszustand der Wälder im Land leicht verbessert