Für den Fall der Einstufung von Nachbarländern als Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet übernimmt das Land künftig die Kosten für Tests von Grenzpendlern. Baden-Württemberg ist auf eine Verschärfung der Einreisebestimmungen vorbereitet.
Für den Fall der Einstufung von Nachbarländern als Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet übernimmt das Land Baden-Württemberg künftig die Kosten für Testangebote in Baden-Württemberg für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler. Die Corona-Einreise-Verordnung des Bundes sieht bei Einreise das Mitführen eines negativen Corona-Tests vor, der auf Anforderung vorzulegen ist. Bezahlt werden die Tests für Personen, die in Baden-Württemberg wohnen und eine Arbeitsstelle im Ausland aufsuchen beziehungsweise für Personen, die zwar im Ausland wohnen aber in Baden-Württemberg arbeiten. Auch Pendler zu Studien- oder Ausbildungszwecken sind umfasst. Die entsprechende Kabinettsvorlage wurde am Mittwoch, 3. Februar, verabschiedet.
Auf Verschärfung der Einreisebestimmungen vorbereitet
„Baden-Württemberg ist auf eine Verschärfung der Einreisebestimmungen für Nachbarländer, die als Hochinzidenzgebiete oder Virusvarianten-Gebiete eingestuft werden, vorbereitet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch in Stuttgart. „Wir wollen gewährleisten, dass Einreisen aus beruflichen Gründen weiterhin möglich bleiben. Das ist nicht nur im Interesse unserer heimischen Wirtschaft in Baden-Württemberg, sondern auch für den gemeinsamen europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum von großer Bedeutung.“
Die Einstufung eines Landes zum Hochinzidenzgebiet oder zum Virusvarianten-Gebiet nimmt der Bund vor. Personen, die einreisen, müssen dann den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist – das gilt auch für Pendlerinnen und Pendler. Diese dürfen sich in Baden-Württemberg künftig kostenlos testen lassen, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend nötig ist und kein Homeoffice oder vergleichbare Regelungen möglich sind.
Als Nachweis reicht ein Antigen-Schnelltest. Den Test können Pendlerinnen und Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg betreibt zudem in Friedrichshafen, Wangen im Allgäu, Bad Säckingen, Lörrach, Eschbach (LK Breisgau-Hochschwarzwald), Freiburg, Malterdingen (LK Emmendingen), Offenburg, Rastatt und Karlsruhe zentrale Teststellen. Es ist zeitnah geplant, dass auch die grenznahen Apotheken diese kostenfreien Testungen für Grenzpendler anbieten können.
Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet
Die Einstufung als Risikogebiet beziehungsweise als Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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