Schule

Konzept zur Stärkung von Schulleitungen vorgestellt

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Schülerinnen und Schüler verfolgen den Unterricht bei ihrer Lehrerin. (Bild: dpa)

Die Landesregierung möchte die Schulleiter in ihrer Führungsaufgabe stärken und sie deshalb auch entlasten. Kultusministerin Susanne Eisenmann hat dazu ein Konzept vorgestellt, das die Rahmenbedingungen verbessert und unter anderem eine Erhöhung der Besoldung vorsieht.

Schulleiterinnen und Schulleiter spielen eine elementar wichtige Rolle im Bildungssystem. Sie tragen die Gesamtverantwortung für ihre Schulen und sind vor Ort mit Blick auf die Qualitätsentwicklung und die Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben die entscheidenden Akteure. Sie sind dabei sowohl als Pädagogen als auch als Führungskräfte gefragt. „Die Arbeit von Schulleiterinnen und Schulleitern ist abwechslungsreich, herausfordernd und verantwortungsvoll zugleich. Das Anforderungsprofil ist über die Jahre immer anspruchsvoller geworden. Dem wollen wir Rechnung tragen. Wir wollen die Schulleiter in ihrer Führungsaufgabe stärken und sie deshalb auch entlasten“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann. Es müsse zudem gelingen, dass sich wieder mehr Pädagogen um diese Führungsaufgabe bewerben.

Das Kultusministerium hat in den vergangenen Monaten deshalb kritisch überprüft, wo unter anderem die Besoldung für Schulleiterinnen und Schulleiter verbessert werden kann, ob sie ausreichend Unterstützung erhalten, ob die Leitungszeit realistisch bemessen ist und, ob Schulleiter angemessen auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. „All diese Fragen habe ich auch intensiv mit vielen Schulleiterinnen und Schulleitern diskutiert. Ihre Rückmeldungen sind in unser Konzept eingeflossen, da mir wichtig ist, dass die Bedürfnisse der Betroffenen unmittelbar einbezogen werden“, so Eisenmann. Dabei gehe es auch um Wertschätzung. „Weil die Aufgaben des Schulleiters besonders anspruchsvoll und wichtig sind, soll er sie unter verbesserten Bedingungen ausüben können“, so die Ministerin. Das Konzept ist mit dem Ministerpräsidenten besprochen, inzwischen liegt es den Regierungsfraktionen zur Beratung vor. Nach Abschluss der Beratungen ist geplant, das Konzept noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen und anschließend für den Doppelhaushalt 2020/21 anzumelden.

Die Aufgaben der Schulleitungen sind nicht nur ausgesprochen vielschichtig, sondern je nach Schulart durchaus unterschiedlich. Auch vor diesem Hintergrund beinhaltet das Konzept Maßnahmen, die nur für bestimmte Schularten oder Schulgrößen greifen, sowie Maßnahmen, von denen jede Schulleiterin und jeder Schulleiter profitieren soll. Bestandteile sind eine bessere Besoldung, ein Ausbau der Assistenzsysteme, die Einführung einer Zulage für kommissarische Schulleitungen, eine Erhöhung der Leitungszeit, eine Entlastung durch Verwaltungsassistenzen (gemeinsam mit dem Schulträger) sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung der Fortbildungs- und Beratungsangebote.

Elemente des Konzepts

Im Folgenden sind die Elemente des Konzepts dargestellt. Die zeitliche Umsetzung sollte dabei in Stufen erfolgen. So sollen zum Beispiel Entlastungen beim Deputat erst greifen, wenn dies mit der jetzt noch angespannten Lehrerversorgung vereinbar ist.

Stufe 1

  • Anhebung der Besoldung für Schulleitungen an Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen sowie Grund-/Hauptschulen und Grund-/Werkrealschulen
  • Ausbau der pädagogischen Assistenzsysteme für Schulleitungen
  • Ausbau und Weiterentwicklung der Fortbildungs- und Beratungsangebote

Stufe 2 (vorbehaltlich einer dann besseren Unterrichtsversorgung)

  • Erhöhung der Leitungszeit
  • Ausweitung von Schulverwaltungsassistenz für große Schulen

Höhere Besoldung an Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen

Bislang erhält eine Schulleitung einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern eine Besoldung nach A12 sowie eine Amtszulage von knapp 175 Euro; ab 81 Schülern steigt die Besoldung auf A13. „Ein Rektor einer kleineren Schule verdient kaum mehr als die Lehrerinnen und Lehrer seines Kollegiums. Das ist natürlich nicht sonderlich attraktiv, deshalb haben wir bei den Grundschulen auch große Schwierigkeiten, Schulleiterposten zu besetzen“, sagt die Ministerin. Das Konzept sieht nun vor, die Mindestschülerzahl zu halbieren. Das heißt: Schulleitungen an Grundschulen sollen bereits ab einer Anzahl von 41 Schülern nach A13 besoldet werden. In weiteren Staffelungen nach Schülerzahl soll die Besoldung angehoben werden. Auch Schulleiterinnen und Schulleiter an Hauptschulen, Werkrealschulen sowie Grund- und Hauptschulen sowie Grund-und Werkrealschulen sollen besser bezahlt werden. Sie erhalten bislang bei Schulen mit bis zu 360 Schülern A13 plus Amtszulage, ab 361 Schülern A14. Künftig soll sich ihre Besoldungsstruktur an der von Realschulen und Gemeinschaftsschulen orientieren. Das bedeutet, die Schulleiterbesoldung an Schulen mit bis zu 180 Schülern soll auf A14, mit bis zu 360 Schülern auf A14 plus Amtszulage sowie bei Schulen ab 361 Schülern auf A15 angehoben werden.

Einführung einer Zulage für kommissarische Schulleitungen

Manche Ereignisse, wie zum Beispiel die vorzeitige Versetzung eines Schulleiters in den Ruhestand oder Verzögerungen im Besetzungsverfahren, machen es erforderlich, dass eine Lehrkraft vorübergehend die Leitung einer Schule übernehmen muss. Für diese Leitungstätigkeit ist bislang kein finanzieller Ausgleich vorgesehen. „Lehrerinnen und Lehrer, die längerfristig einspringen, sollten dafür auch eine Zulage erhalten. Das ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern kann letztlich auch ein Anreiz für eine Bewerbung auf eine Schulleitungsstelle sein“, betont Susanne Eisenmann. Lehrkräfte, die eine kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen deshalb bereits ab dem dritten Monat eine Zulage erhalten. Stellvertretende Schulleiter, die die kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen ab dem vierten Monat eine Zulage erhalten. Die Zulage soll dabei an der Besoldung des vertretenen Schulleiters bemessen sein und nicht an der eigenen Besoldung.

Ausbau der Assistenzsysteme für Schulleitungen

Um die Attraktivität von Schulleitungsposten zu erhöhen, spielt nicht nur die Besoldung eine Rolle, sondern auch die Frage, ob die Schulleitung bei ihrer Tätigkeit durch weitere Personen entlastet werden kann. Durch Schulleitungsteams etwa kann die Verantwortung auf mehrere Personen verteilt werden. An den verschiedenen Schularten gibt es bereits heute abhängig von der Schülerzahl unterschiedliche Funktionsstellen – Konrektor, zweiter Konrektor oder Abteilungsleiter –, die für den Schulleiter eine wichtige Unterstützung im Schulalltag darstellen. Das Konzept sieht deshalb einen Ausbau dieser Assistenzsysteme vor – an Grundschulen sowie Schulen der Sekundarstufe I durch die Einführung eines Konrektors bereits ab Überschreitung der Mindestschülerzahl von mehr als 100 Schülern. Bislang ist dieses Amt bei den genannten Schulen erst bei mehr als 180 Schülern vorgesehen. Bei Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) schlägt das Kultusministerium die Einführung eines Konrektors unabhängig von der Schülerzahl vor. „Insbesondere für die SBBZ wäre dies wünschenswert, da an diesen Schulen durch die Inklusion und die dadurch sinkenden Schülerzahlen zahlreiche Konrektorenstellen verloren gegangen sind“, so Eisenmann. Das Kultusministerium beabsichtige außerdem, die Mindestschülerzahlen für einen zweiten Konrektor an den Gemeinschaftsschulen und Realschulen von 850 auf 540 abzusenken.

Schulverwaltungsassistenz gemeinsam ausweiten

Seit dem Schuljahr 2006/07 läuft der Modellversuch „Schulverwaltungsassistenz“. Aktuell ist er an neun Standorten eingerichtet, an denen insgesamt elf Schulen teilnehmen. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Schulträger und durch das Land. Da sich der Modellversuch in den vergangenen Jahren bewährt hat, läuft er im Moment unter Status-quo-Bedingungen weiter, und die bestehenden Modelle werden jeweils auf Antrag jährlich verlängert. Im Rahmen des Konzepts zur Stärkung von Schulleitungen kann sich das Kultusministerium vorstellen, gemeinsam mit den Kommunen dieses Angebot großen Schulen mit mindestens 1.000 Schülerinnen und Schülern oder mindestens 70 Lehrkräften zu machen.

Mehr Leitungszeit für Schulleiter

„Die Menge und Komplexität der Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleitern haben zweifelsohne zugenommen. Deshalb sollten wir die Leitungszeit erhöhen. Allerdings würde dieser Schritt derzeit zu Lasten der Unterrichtsversorgung gehen, weshalb wir dieses Vorhaben erst umsetzen können, sobald sich die Lage auf dem Lehrerarbeitsmarkt und damit die Unterrichtsversorgung wieder normalisiert haben“, sagt Ministerin Eisenmann.

Für Schulleiter verringert sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung um die Leitungszeit. Diese bestimmt sich unabhängig von der Schulart nach der Zahl der Klassen an der Schule. Die Berechnungsfaktoren für die Leitungszeit nach Klassenzahlen betragen derzeit bei Schulen mit bis zu 20 Klassen 1,2 Stunden pro Klasse, ab der 21. bis zu 40 Klassen 1,0 Stunden pro Klasse und ab der 41. Klasse 0,5 Stunden pro Klasse. Für Schulleiter von kleinen Schulen mit weniger als acht Klassen beträgt die Leitungszeit zehn Wochenstunden (Sockel). Das Konzept beinhaltet den Vorschlag, den Berechnungsfaktor für bis zu 20 Klassen von 1,2 auf 1,4 Stunden pro Klasse anzuheben. Hiervon würden alle Schulen, unabhängig von der Schulart, mit mehr als sieben Klassen profitieren.

Ausbau und Weiterentwicklung der Fortbildungs- und Beratungsangebote

„Uns geht es auch darum, bereits frühzeitig Interessenten für einen Schulleitungsposten zu gewinnen und sie noch stärker zu befähigen, diese Führungsrolle zu übernehmen und erfolgreich auszuüben“, betont Eisenmann. Deshalb müssten die bestehenden Fortbildungs- und Beratungsangebote weiterentwickelt werden. „Diese Überlegungen sind eng verknüpft mit dem neuen Qualitätskonzept. Eine Aufgabe des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung wird es deshalb sein, die bisherigen Angebote der Personalentwicklung für Führungskräfte zu analysieren und weiterzuentwickeln“, so Eisenmann. Der Fokus soll dabei auf den Themen Personalführung und -entwicklung, Schulmanagement sowie die Rolle der Schulleitung in der Unterrichtsentwicklung liegen. Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium möchte das Kultusministerium darüber hinaus prüfen, ob die Lehramtsausbildung um Studienangebote zu Schulleitungsthemen wie Schulmanagement erweitert werden kann.

Vakanzen bei Schulleitungen möglichst vermeiden

Das im Jahr 2014 neu eingeführte Verfahren zur Schulleitungsbesetzung benötigt viel Zeit, Aufwand und Abstimmungsbedarf. „Deshalb ist es umso wichtiger, dass freiwerdende Stellen so früh wie möglich ausgeschrieben werden. Hier sehe ich in der Praxis noch Nachholbedarf“, so die Ministerin. Das Kultusministerium werde deshalb weiter darauf hinwirken, dass die Regierungspräsidien absehbare Vakanzen so früh wie möglich erfassen, unverzüglich ausschreiben und so schnell wie möglich besetzen. „Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Verfahren so frühzeitig abzuschließen, dass es möglichst keinen Leerlauf an den Schulen gibt“, so Eisenmann.

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