Um die Wettbewerbsfähigkeit der „Kleinen Fächer“ zu steigern, hat das Wissenschaftsministerium im Rahmen einer Landesinitiative in den letzten drei Jahren dreizehn Vorhaben an den Landesuniversitäten mit insgesamt drei Millionen Euro gefördert.
Ethnologie, Vorderasiatische Archäologie und Numismatik: Den Erhalt und die Stärkung der „Kleinen Fächer“ hat sich das Wissenschaftsministerium zum Ziel gesetzt. „Diese Fächer mögen klein sein. Aber sie leisten Großes im Hinblick auf ihre Bedeutung. Sie sind für die Gesellschaft von unschätzbarem Wert, denn sie bereichern den Pluralismus der Wissenskultur“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Montag (21. Oktober).
An der Universität Heidelberg besichtigte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zwei geförderte Vorhaben. In der „Masterclass Keilschriftepigraphie“ lernen Studierende der Altorientalistik in einwöchigen Intensivkursen den Umgang mit originalen Keilschriftdokumenten anhand des Tontafelbestandes der Uruk-Warka-Sammlung. Angeleitet dazu werden sie von drei Professoren der Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Im Projekt „Webinars in den Kleinen Fächern“, werden die „Kleinen Fächer“ der Universität Heidelberg und ihre speziellen wissenschaftlichen Kompetenzen national und international zugänglich und sichtbarer gemacht. An der Universität Heidelberg konnten so in insgesamt neun Online-Kursen spezifische wissenschaftliche Kompetenzen vermittelt werden, die benötigt, aber nicht an jeder Universität angeboten werden können, zum Beispiel in den Fächern Archäologie, Byzantinistik, Islamwissenschaft, Papyrologie, Sinologie und in Mittellatein.
Landesinitiative vernetzt Universitäten und Studierende national und international
„Beide Vorhaben belegen eindrucksvoll, was wir mit der Landesinitiative erreichen wollen: Sie vernetzen Universitäten und Studierende, national und international miteinander und fördern die Zusammenarbeit. Sie machen die ‚Kleinen Fächer‘ sichtbarer und zeigen, wie im Fall der Webinare, wie diese Disziplinen moderne Technologien nutzen können, um die Leistungsfähigkeit des Faches zu steigern,“ sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Wir werden mit einem weiteren Förderprogramm die Landesinitiative fortführen, das ‚Kleine Fächer‘ im Bereich der Künstlichen Intelligenz stärken soll.“
Mit der Landesinitiative „Kleine Fächer“ hat das Wissenschaftsministerium 2015 auf Grundlage von Empfehlungen einer Expertenkommission zur Situation dieser Disziplinen, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung und zum Erhalt der „Kleinen Fächer“ ins Leben gerufen. In den letzten drei Jahren wurden im Rahmen der Initiative 13 Vorhaben an den Landesuniversitäten mit insgesamt drei Millionen Euro gefördert, um die Wettbewerbsfähigkeit der „Kleinen Fächer“ zu steigern. Eine weitere Maßnahme umfasste die Einrichtung eines Zukunftsrates „Kleine Fächer“, der alle Akteurinnen und Akteure, die zum Erhalt dieser Disziplinen beitragen können, vereinte.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der „Kleinen Fächer“
„Kleine Fächer brauchen keinen Bestandschutz, aber sie benötigen besondere Gelingensbedingungen für ihren Erfolg. Baden-Württemberg hat hier eine Vorreiterrolle übernommen und ich freue mich, dass auch nach dem offiziellen Ende der Landesinitiative die ‚Kleinen Fächer‘ im Land weiterhin im Fokus stehen,“ sagte Prof. Dr. Markus Hilgert, ehemaliger Vorsitzender des Zukunftsrates „Kleine Fächer“.
Das Wissenschaftsministerium hat über die Landesinitiative hinaus bereits vielfältige Maßnahmen entwickelt und angestoßen: Bis zu vier Fiebiger-Professuren für „Kleine Fächer“ sollen an den Universitäten im Land eingerichtet werden, zwei dieser Professuren stehen an der Universität Tübingen und an der Universität Heidelberg kurz vor dem Abschluss. Zudem wird ein Teil der Mittel aus der Landesgraduiertenförderung für Promotionsvorhaben ausschließlich den „Kleinen Fächern“ vorbehalten. Die Stärkung der Kleinen Fächer wird auch in den kommenden Jahren durch das Förderprogramm „Gesamtgesellschaftlich bedeutsame Beiträge ‚Kleiner Fächer‘ im Bereich Künstliche Intelligenz“ fortgeführt, über das bis zum 15. November 2019 Anträge eingereicht werden können.