Bei sinkender Inzidenz wird es für die Kulturszene kontrollierte und sichere Öffnungsschritte geben. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sollen nach dem Konzept im ersten Öffnungsschritt wieder möglich gemacht werden.
Das Sozialministerium hat am 6. Mai baldige Öffnungen für die besonders hart von der Pandemie betroffenen Lebensbereiche angekündigt, sofern die Inzidenzwerte dies zulassen. Es liegt ein gemeinsam erarbeitetes Konzept auf dem Tisch, das auch für die Kulturszene Öffnungen in verschiedenen Bereichen in einem dreistufigen Verfahren vorsieht. Dazu sagte Kunstministerin Theresia Bauer: „Ich begrüße es sehr, dass auch die Kulturszene jetzt schnell wieder diese dringend notwendigen Perspektiven bekommt. Wir freuen uns alle auf die schrittweise Rückkehr der Kultur. Wichtig war es uns, so schnell es eben geht, Open-Air-Veranstaltungen möglich zu machen.“
Erster und zweiter Öffnungsschritt
In einem ersten Öffnungsschritt könnten den Eckpunkten zufolge bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wie bisher als erste Museen, Freilichtmuseen, Galerien, Archive und Gedenkstätten öffnen, wie bisher bei einem bestehenden Hygienekonzept, Datennachverfolgung und einem verpflichtenden Testkonzept. Ebenfalls in diesen ersten Öffnungsschritt werden demnach Kulturveranstaltungen im Freien möglich gemacht, auch in der Breitenkultur. Bleibt die Inzidenz weitere zwei Wochen bei fallender Tendenz unter 100 können Kulturveranstaltungen in Innenräumen stattfinden und Theater, Opern sowie Kinos bei begrenzter Besucherzahl öffnen. Auch im Konzertbereich werden Veranstaltungen laut Konzept möglich gemacht.
Dritter Öffnungsschritt
Im dritten Öffnungsschritt, bei weiter sinkenden Inzidenzwerten unter 100 und wiederum 14 Tage später, sind Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl, wie zum Beispiel im Theater oder Konzertsaal denkbar. Das Konzept soll durch gezielte Modellversuche, auch in der Kultur, begleitet werden. Modellvorhaben können demnach unter Einhaltung strenger Schutz- und Hygienemaßnahmen bedingt ab Öffnungsstufe eins, vollständig ab Öffnungsstufe zwei erlaubt werden.
Maßgeblich für die Öffnungsschritte sind die Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Es ist geplant, dass das Öffnungskonzept in der kommenden Woche in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen wird.
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