Mit der vom Kunstministerium ausgeschriebenen Katalogförderung können Künstlerinnen und Künstler eine Förderung für ihre Publikationen oder für andere öffentliche Präsentationsformate in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Anträge können bis zum 15. April 2019 gestellt werden.
Das Kunstministerium schreibt die Katalogförderung für bildende Künstlerinnen und Künstler aus: Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen im Land können sich bis zum 15. April 2019 bewerben. Auch Institutionen in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm junger Künstlerinnen und Künstler an ein breites Publikum wenden, können eine Förderung erhalten.
Die Katalogförderung ist in die Kunstförderung des Landes eingebettet, die den Kunststandort Baden-Württemberg im Ganzen stärkt. Die Verbesserungen von strukturellen Rahmenbedingungen für Kunstschaffende und Aktive im Bereich der Kunstvermittlung, ist ein wichtiger Bestandteil der Kunstförderung. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren.
Künstlerinnen und Künstler können eine Förderung für ihre Publikationen oder für andere öffentliche Präsentationsformate in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury.