Das Land unterstützt auch in diesem Jahr mit seiner Katalogförderung junge Künstlerinnen und Künstler dabei, mehr Sichtbarkeit zu erlangen. Künstlerinnen und Künstler können eine Förderung in Höhe von jeweils bis zu 10.000 Euro erhalten. Bewerbungen können bis zum 8. Mai eingereicht werden.
Das Kunstministerium unterstützt auch in diesem Jahr Stipendiatinnen und Stipendiaten, Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen im Land sowie Institutionen mit einer Katalogförderung von jeweils bis zu 10.000 Euro. Ziel ist es, vor allem jungen Künstlerinnen und Künstlern mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. In den vergangenen Jahren konnten so jeweils meist sechs bis sieben Talente unterstützt werden.
„Gerade für junge Kunstschaffende ist es wichtig, die Möglichkeit zu haben, sich einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Mit der Katalogförderung unterstützen wir sie dabei und zeigen, dass Druckerzeugnisse auch bei zunehmender Digitalisierung nicht an Bedeutung verloren haben und einen ganz eigenen haptischen Eindruck vermitteln“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.
Auswahl der Projekte durch unabhängige Fachjury
Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstlerinnen und Künstler der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury.
Die Kunstförderung des Landes zielt darauf ab, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen insbesondere auch die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittlerinnen und -vermittler verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren. Dabei nimmt die sich insbesondere an jüngere Kunstschaffende richtende Katalogförderung eine wichtige Rolle ein.
Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind auf der Webseite des Kunstministeriums abrufbar. Bewerben können sich Kunstschaffende bis zum 8. Mai 2022.