Im Kartellstreit um die Rundholzvermarktung hat der Bundesgerichtshof die Position des Landes Baden-Württemberg bestätigt. Forstminister Peter Hauk begrüßte das Urteil. Es sei eine gute Entscheidung für den Wald und die Waldbesitzer.
„Die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat unsere Position bestätigt, dass die vor fast zehn Jahren mit dem Bundeskartellamt geschlossene Vereinbarung zur Holzvermarktung Bestand hat. Der BGH hat damit ein wichtiges Signal für die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg gesetzt. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten, diese intensiv auswerten und dann, im engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden, entscheiden, wie wir die bereits angestoßene Umsetzung der Forstreform weiterführen. Dabei ist die im Koalitionsvertrag beschlossene Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald genauso verbindlich, wie die notwendigen Anpassungen auf Grund der Änderung des Bundeswaldgesetzes“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, als Reaktion auf das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs im Kartellverfahren.
Wichtiges Signal für die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg
Klar sei seit gestern, dass die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes und auch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nun vom Tisch seien. Damit entfalle auch eine Grundlage für mögliche Schadensansprüche gegen das Land.
„Die Entscheidung des BGH unterstreicht aus meiner Sicht auch die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit aller für den Landesbetrieb ForstBW beschäftigten Mitarbeiter. Diese bewirtschaften den Wald tagtäglich eben nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen, sondern auch, weil der Wald wichtige ökologische und soziale Funktionen für die Bürger in Baden-Württemberg zu erfüllen hat“, betonte Hauk.
Erfreulich sei auch, dass das gestrige Urteil den enormen Zeitdruck für die Umsetzung der Forstreform reduziere. In Ruhe und mit Bedacht könne nun an der weiteren Umsetzung der Reform gearbeitet werden.
Gemeinsam an der Ausgestaltung der Forstreform weiterarbeiten
„Nach der Bewertung der Urteilsgründe werden wir, da sind wir uns mit dem Landkreistag, dem Städtetag und dem Gemeindetag einig, in bewährter Weise mit allen bisherigen Beteiligten gemeinsam an der Ausgestaltung der Forstreform weiterarbeiten“, betonte der Minister. Dies sei auch deshalb nötig, weil einige rechtliche Fragen auch nach der Entscheidung des Gerichts noch offen seien. „Hier müssen wir rechtlich Klarheit schaffen und auch deshalb waren die bisherigen Arbeiten für die Anstalt des öffentlichen Rechts und die Forstreform wertvoll und müssen in dieser Richtung weitergeführt werden“, erklärte Hauk.
Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), erklärte: „Ziel muss weiterhin eine Forstreform aus einem Guss sein. Dies schulden wir gerade auch den Beschäftigten, deren teilweise schwierige Situation wir unbedingt mitberücksichtigen müssen. Auch muss sichergestellt sein, dass die Kosten, die den Landkreisen aus der Neuorganisation der Forsterverwaltung erwachsen, ausgeglichen werden.“
„Wir sind selbstverständlich bereit, weiterhin in enger Abstimmung mit dem MLR an der Reform mitzuarbeiten. Die Entscheidung des BGH erlaubt es nun allen Seiten, diese großen Veränderungen mit etwas mehr Ruhe umzusetzen“, sagte Gudrun Heutebluhm, geschäftsführendes Mitglied des baden-württembergischen Städtetags.
„Wir, die Städte und Gemeinden als größte Waldeigentümer, sind zunächst erleichtert. Das gestrige Urteil stellt klar, dass wir uns bei der Bewirtschaftung des Waldes im rechtssicheren Raum bewegen und unser Wald keine reine Holzfabrik ist. Aufgrund der Änderungen im Bundeswaldgesetz wird man dennoch handeln müssen. Es gilt deshalb, die bereits begonnene Forstreform gemeinsam mit allen Beteiligten und im Lichte des BGH-Urteils und dessen Begründung zielgerichtet fortzuführen. Der Gemeindetag wird dabei weiterhin verlässlich als konstruktiver Partner mitarbeiten. Wichtig ist, dass wir die neuen Strukturen nachhaltig und wirtschaftlich gestalten, damit unsere Städte und Gemeinden auch in Zukunft die spezifischen sozialen und ökologischen Anforderungen im Wald umsetzen können“, so der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle.
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg