Der vom Ministerrat beschlossene Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes wird nun in den Landtag eingebracht. Das erste eigenständige und vollumfängliche Steuergesetz Baden-Württembergs basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert.
Die Landesregierung hat in dieser Woche den Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. „Es ist das erste eigenständige und vollumfängliche Steuergesetz des Landes, das nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Mit der Bodenwertsteuer haben wir ein Grundsteuermodell entwickelt, das gut zu Baden-Württemberg passt. Es ist einfach, transparent und erfüllt nach Aussage von Experten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem hat es die Unterstützung der Kommunen. Ihnen steht die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle zu.“
Baden-Württemberg mit eigenem Grundsteuermodell
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das von der Öffnungsklausel im Grundgesetz Gebrauch macht. Nachdem im April 2018 das Bundesverfassungsgericht das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde Ende 2019 auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim sogenannten Bundesmodell fließen in die Berechnung der Grundsteuer der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Das Gesetz gibt den Ländern mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen.
Das baden-württembergische Modell basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag. „Es ist uns wichtig, dass Wohnen im Durchschnitt nicht teurer wird“, sagte die Finanzministerin. „Ein großes Plus der Bodenwertsteuer ist es, dass neu geschaffener Wohnraum keine höhere Besteuerung auslöst. Denn die Gebäudefläche spielt bei der baden-württembergischen Grundsteuer grundsätzlich keine Rolle.“
Das baden-württembergische Grundsteuermodell findet auch die Zustimmung der kommunalen Landesverbände. Sie hatten im Anhörungsverfahren Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine verlässliche und konjunkturunabhängige Einnahmequelle. Ihnen steht das gesamte Steueraufkommen zu. Über die Hebesätze haben sie wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Insgesamt soll die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg aufkommensneutral erfolgen.
Landtag berät Mitte Oktober
Nachdem der Ministerrat über die Einbringung entschieden hat, wird der Landtag am 15. Oktober erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Es folgt dann die Beratung im Finanzausschuss, bevor im Landtag die abschließende Lesung stattfindet.
Beteiligungsportal: Landesgrundsteuergesetz
Finanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer